Muss man als Vermieter für die Heizkostenablesung unbedingt eine Firma beauftragen?

6 Antworten

Du kannst weder mit dem Wasser noch mit den Heizkosten so verfahren...

Die Wasserkosten können nur entsprechend der vertraglichen Vereinbarung oder - falls es keine gibt - komplett nach der Wohnfläche umgelegt werden. Ich wage zu bezweifeln, dass Deine Abrechnungsweise vertraglich so vereinbart ist...

Für die Heizkosten gibt es eine zwingende Vorschrift gem. HeizKV, die auch die teilweise Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch beinhaltet und nicht vertraglich abgeändert werden kann. Die Abrechnung kannst Du auch alleine machen, sofern alle nötigen Messeinrichtungen vorhanden sind, aber nur gem. der in der HeizKV vorgesehenen Umlage, und nicht anders...

Alles andere ist gesetzeswidrig...

Die Nebenkosten fürs Wasser berechne ich, indem ich 50% der Gesamtwasserkosten durch die Gesamtfläche der vermieteten Wohnungen dividiere und die anderen 50% durch die Gesamtanzahl der angemeldeten Personen in den vermieteten Wohnungen dividiere. Beide Ergebnisse multipliziere ich individuell für jede bewohnte Wohneinheit mit der entsprechenden Fläche und der lebenden Anzahl an Personen.

Falls in den bereits vorliegenden Mietverträgen bereits ein Umlageschlüssel bezüglich der Nebenkosten vereinbart wurde, kannst Du diesen nicht ohne Einverständnis der Mieter ändern.

Falls mietvertraglich kein Umlageschlüssel vereinbart wurde, sind der Gesetzgeber beim Wasser die Umlage nach Wohnfläche vor.

Kann ich mit den Fernwärmekosten ähnlich verfahren oder bin ich als Vermieter dazu gezwungen, eine Firma zur Heizkostenablesung zu beauftragen?

Ablesen kannst Du selbst, abrechnen mußt Du die Heizkosten dagegen zwingend gem. Heizkostenverordnung nach Verbrauch und Wohnfläche.

http://www.heizkostenverordnung.de/

aber was ist wenn eine Wohnung einen Monat lang nicht vermietet ist

Die anfallenden Kosten bei einem Leerstand einer oder mehreren Wohnung kannst Du nicht auf die verbleibenden Mieter umlegen. Als Vermieter mußt Du diese Kosten übernehmen.

bwhoch2  04.12.2013, 08:42

Wenn Du demnächst ein Mehrfamilienhaus erwirbst, gehe jetzt schon zur Organisation Haus&Grund. Der Mitgliedsbeitrag hält sich in Grenzen und dafür erhältst Dur Rat und Antwort auf alle Fragen. Gerade am Anfang kann man sehr viele Fehler machen, die sich erst im Lauf der Zeit als gravierend heraus stellen.

Heizkostenverteilung: Unbedingt an Techem, Ista, Brunata o. ä. vergeben. Die Mieter müssen das bezahlen und wenn es jemals Unstimmigkeiten gibt, bist Du aussen vor. Ansonsten ist schlimmer Ärger mit den Mietern vorprogrammiert. Häufig sind welche darunter, die gerade aus der Tatsache, dass man das selbst macht, schließen, dass sie betrogen werden sollen.

Nein.

Aber bei Deiner abenteuerlichen Vorstellung von Betriebskostenabrechnung aber dringend anzuraten.

Außer bei Heizkosten geht nur ein Umlageschlüssel Kostenart. Wenn nach Verbrauch nicht möglich kann nach Wohneinheit oder Personenzahl abgerechnet werden.

Wenn denn vertraglich so vereinbart.

Ansonsten nach Wohnfläche.

Sind die Wohnungen vermietet? Wenn ja kannst Du nicht einfach den Umlageschlüssel ändern.

Das wäre eine Vertragsänderung die ohne Zustimmung der Mieter unzulässig wäre.

Kosten für Leerstand mußt Du selbst tragen.

Ich rate Dir zur Mitgliedschaft bei Haus & Grund.

Demnächst erwerbe ich ein Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien und bin dabei, die Nebenkosten für jede Partei im Voraus abzuschätzen. Das Haus hat einen Wasserzähler. Die Nebenkosten fürs Wasser berechne ich, indem ich 50% der Gesamtwasserkosten durch die Gesamtfläche der vermieteten Wohnungen dividiere und die anderen 50% durch die Gesamtanzahl der angemeldeten Personen in den vermieteten Wohnungen dividiere.

Du musst das machen, was die Mieter in Ihrem Vertrag stehen haben. Ohne Zustimmung der Mieter darf man nicht einfach etwas ändern. denn es gilt:

§ 566 Kauf bricht nicht Miete

(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

(2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.

da bekommst du aber Spaß mit den Mietern, denn Vorauszahlungen können nach der Abrechnung neu berechnet werden, und zudem ist dein Wasserverteilschlüssel eher nicht mietvertraglich vereinbart und somit nicht umsetzbar. Bei den Heizkosten ist die Heizkostenverordnung zwingend einzuhalten.

Ich empfehle die Beauftragung eines Verwalters, dass macht auf Dauer ruhige Nächte. Und ich würde überlegen ob es möglich ist in alle Wohnungen Wasserzähler einzubauen.