Umlage der hausreinigung in den Nebenkosten?

9 Antworten

Hast Du Deinen Vermieter mal darauf angesprochen? Vielleicht weiß er gar nicht, dass Dein Eingang nicht gereinigt wird?

JuristMoral  12.12.2019, 21:59

Sehr unwahrscheinlich, findest du nicht?

Allexandra0809  12.12.2019, 22:00
@JuristMoral

Klar, aber irgendwie muss ja mal ein wenig Klarheit reingebracht werden.

JuristMoral  12.12.2019, 22:01
@Allexandra0809

Du bist ja mega schnell mit deinen Kommis. :)

Allexandra0809  12.12.2019, 22:04
@JuristMoral

:-). Manchmal schon. Vor allem habe ich schnelles Schreiben mit 10-Finger-System gelernt.

JuristMoral  12.12.2019, 22:07
@Allexandra0809

Das würde ich auch gerne können. Aber helfen wir hier lieber weiter. :)

Allexandra0809  12.12.2019, 22:08
@JuristMoral

Lässt sich lernen. Ich habe es schon mit 11 Jahren gelernt. Klar, viel Spaß beim Beantworten.

"Erstmals wurde hausreinigung berechnet."

Damit erklärst du, dass in der vorangegangenen Betriebskostenabrechnung die Hausreinigung nicht abgerechnet wurde. Das wäre aber bedeutungslos, wenn du im Mietvertrag ohnehin die Abrechnung der Betriebskosten nach BtrKVO vereinbart hast.

Der Vermieter ist nicht gezwungen, alle BK zu erfassen.

Interessant wäre allerdings ein Blick in die geltende Hausordnung. Wenn dort die Mieter zur Hausreinigung verpflichtet wurden, dann hätte der Vermieter hier eine einseitige Änderung des Mietvertrages vorgenommen, in diesem Fall solltest du der Zahlung der Reinungsanteile in der BK-ABrechnung widersprechen und nur die die Restforderung begleichen, vorausgesetzt, dass es daran nichts zu kriteln gibt.

Den Mieter schriftlich davon informieren, dass bei Dir keine Reinigung durchgeführt wurde und deswegen der anteilige Betrag vorab einbehalten wird.

In einem separaten Absatz auf den eigenen Eingang verweisen (wird aber verm. nichts bringen).

imager761  13.12.2019, 08:30
wird aber verm. nichts bringen).

Eben. Und warum sollte man dann den Aufwand überhaupt betreiben, sich sogar als Querulant geben? Man sollte auch als Mieter nur bellen, wenn man beißen kann :-O

oklein  13.12.2019, 19:24
@imager761

Man muss ja auch nicht immer gleich bellen 😉

  1. Ein "zarter" Hinweis beim VM wegen nicht erfülltem Leistungssoll ist das gute Recht des FS.
  2. Eine generelle Regelung könnte der VM ja innerhalb der ETG diskutieren, bei ihm ist es ja nur eine Durchlaufposition.
imager761  13.12.2019, 21:00
@oklein

Wenn man die Kostenposition als berechtigte Umlage grundlos einbehält, gerät man in Zahlungsrückstand.

oklein  13.12.2019, 21:25
@imager761

Wäre es eine Schlechtleistung im Sinne eines Mangels, wäre ein Einbehalt bei der NKA nicht korrekt. Der FS (Mieter) hätte den Mangel an seinen VM melden müssen mit Fristsetzung zur Nachbesserung.

Hier handelt es sich aber um eine Nichterfüllung des Leistungssolls und nach meinem Verständnis um eine Restleistung von 100%. Hier sehe ich einen Druckeinbehalt sehr wohl als möglich - anstelle einer Mietminderung von 2-3%. Der FS rügt dies ja schriftlich analog eines groben Fehlers in der NKA und der VM kann dies ja aufklären.

Wenn es die erste NKA war, dann hat der Mieter/FS ja noch keine Referenz zur Abrechnung, ansonsten hätte er dies natürlich sofort melden müssen.

Hallo Knuut,

irgendwas ist immer - dass weißt du doch.

200,- EUR zusätzlichen zahlen zu müssen und dann die Nachricht kurz vor Weihnachten ist auch nicht das, wie man sich den Jahresausklang vorstellt.

Betrachtet man sich die Zahlen aber mal unvoreingenommen, sind die Kosten fast schon zu schön um wahr zu sein.

Du schreibst:

Kostet mich 200 - ich nutze das eigentlich Haus mit den anderen drei Parteien gar nicht und muss trotzdem deren Reinigung zahlen?

Bei den Reinigungskosten handelt es sich um Allgemeine Betriebskosten, die auf die Hausgemeinschaft umgelegt werden.

Ähnliches Beispiel:

Ein Mieter argumentiert, dass er immer im Hellen nach Hause kommt und nie die Treppenhausbeleuchtung nutzt und deshalb hierfür nicht zahlen will.

Die Nebenkosten werden entweder pro m² Wohnfläche abgerechnet, wie etwa die Heizkosten oder nach Personen im Haushalt. Hier käme die Müllentsorgung in Betracht.

Ich habe nun mal dein 200,- EUR auf deine 3 Nachbarn hochgerechnet.

Zusammen wären das 4 x 200,- EUR = 800,- EUR im Jahr.

Kommt die Putz-Fee 1 x pro Woche wären es 52 Hausreinigungen im Jahr.

800,- EUR : 52 Einigungen = 15,38 EUR pro Einsatz!

Das erscheint mir allerdings doch etwas zu günstig.

Also gehe ich davon aus, dass in den anderen Wohnungen mehrere Personen leben.

In deiner Nebenkostenabrechnung müsste aufgeschlüsselt sein, aus wie vielen Personen sich die Gesamtsumme zusammensetzt.

Du möchtest wissen:

Darf der Vermieter das einfach, ohne uns zu informieren, eine hausreinigung beauftragen und uns dann in Rechnung stellen......

In der Tat ist es üblich, dass der Vermieter solche Dienstleistungen ankündigt.

Ob er dazu verpflichtet ist wage ich zu bezweifeln. Dein Anteil liegt bei 3,84 EUR pro Woche.

Und man muss sich fragen: Wieso hat sich niemand vorher darüber beschwert, dass geputzt wurde.

Ohne die Fremd-Reinigung hättes ja einen Putzplan geben müssen.

Eventuell gab es auch einen Aushang, den du nicht gesehen hast, weil du den Eingang nicht nutzt.

Fakt ist: Wenn du für eine Dienstleistung zahlst, kannst du sie auch in Anspruch nehmen.

Hmm, dass Souterrain gehört mit zum Haus. Deswegen werden die Betriebskosten auf alle Mietparteien - die zum Haus gehören - umgelegt. Inwiefern du das Haus als solches nutzt, spielt dabei keine Rolle. Nur das es nutzen könntest. Das ist rechtlich leider so.

Zwecks der Hausordnung/Hausreinigung. Entweder das machen die Bewohner selbst, die Hausverwaltung oder eine Drittfirma. Dies muss jeweils im Mietvertrag stehen.

Steht dort nichts und wurde vom Vermieter auch nie etwas schriftliches zugesandt, dass ab XX die Firma XY das Haus reinigt, dann sind diese Kosten, bzw. der Posten sehr sehr fragwürdig. Also nicht umlagefähig, muss man demnach nicht zahlen.