Kleinreparatur in Mietwohnung, darf der Vermieter seine eigene Firma beauftragen?

9 Antworten

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Ich wurderte mich lediglich, dass der Vermieter eine gleichnamige Gesellschaft für Reparaturen einsetzt, 

Der Vermieter darf seine Firma beauftragen oder es auch selber machen und die üblichen Kosten berechnen.

da man hier nicht viel Fantasie braucht und zu wissen, wie man damit Rechnungen frisieren kann.

Die Gefahr besteht natürlich.

Die Rechnung liegt ansonsten bei, eine Pauschale für die Anfahrt sowie eine Rechnung über 1 Stunde Handwerkerleistung obwohl der Handwerker 2,5 zu tuen hatte (nach Aussage meines Bruders jedenfalls).
Die Rechnung ist daher eigentlich falsch, würde man aber 2,5 Arbeitsstunden mit der Stundenpauschale eintrage, wäre es keine Bagatelle mehr und die Gesamte Rechnung müsste der Vermieter übernehmen.

Das würde ich mal durch einen Anwalt prüfen lassen.

MfG

johnnymcmuff

vielen Dank für Deine hilfreichen Kommentare

Weitere Info:
Der Vermieter (als Wohnungsgesellschaft) hat eine Reparatur durchgeführt, die Kosten belaufen sich überraschend niedrig, liegen aber 17 cent unter der vereinbarten Höchstgrenze für Kleinreparaturen.
Die Wohnungsgesellschaft hat dafür ein eigenes Subunternehmen "Name der Gesellschaft - Baudienstleistungen gmbh"
Nicht das ich etwas gegen die Reparaturklause hätte, die ist ja unterschieben. Nur auf diese Weise wäre ja Betrug Tür und Tor geöffnet. Die Wohnungsgesellschaft kann somit ja gezielt Reparaturen bis zur Höchstgrenze durchführen.

Die Höchstgrenz in den Formularverträgen wurde duch eine Gerichtsurteil geändert. Der Vermieter kann sie nicht beliebig festsetzen! Vorgedruckt schon gar nicht, wie auch die Renovierklausel.

Die Leute müssen doch in die Wohnung gekommen sein. Warst du denn bei der Reparatur dabei?

Hast du die Möglichkeit die Rechnung zu überprüfen? MfG

@Tronje2

Ich weis es klingt abgedroschen - ich frage nicht für mich, mein Bruder ist Pappnase :-D
Ich wurderte mich lediglich, dass der Vermieter eine gleichnamige Gesellschaft für Reparaturen einsetzt, da man hier nicht viel Fantasie braucht und zu wissen, wie man damit Rechnungen frisieren kann.
Die Rechnung liegt ansonsten bei, eine Pauschale für die Anfahrt sowie eine Rechnung über 1 Stunde Handwerkerleistung obwohl der Handwerker 2,5 zu tuen hatte (nach Aussage meines Bruders jedenfalls).
Die Rechnung ist daher eigentlich falsch, würde man aber 2,5 Arbeitsstunden mit der Stundenpauschale eintrage, wäre es keine Bagatelle mehr und die Gesamte Rechnung müsste der Vermieter übernehmen.

Die Frage ist unvollständig, weil Einzelheiten fehlen!

Er kann natürlich seine Fa. beauftragen, wenn er denn die Reparatur selbst bezahlt.

Wenn du die Reparaturklausel im Vertrag stehen hast, dann kannst du es selbst ( fachmännisch ) machen oder Angebote einholen. Aus diesen kannst du den billigsten Fachmann aussuchen.

Der Spruch lautet: Wer die Musik bestellt, der muss bezahlen.

Die Verbraucherschützer helfen dir wenn du Probleme haben solltest. MfG

Natürlich geht das, was spricht dagegen? Ich kenne nur einen Grund: Du hast die sogenannte Kleinreparaturklausel mit Mietvertrag drin und die Rechnung von seiner eigenen Firma ist ungewöhnlich hoch.

Es gäbe 2 Beispiele:
- die eigene Firma stellt dann eine überhöhte Rechnung (an der Grenze des Möglichen) für sehr kleine Reparaturen. Damit macht man Profit, weil die Reparatur ja eigentlich gar nicht soviel kosten würde
- die eigene Firma gibt für Reparaturen die teurer sind als die Grenze dessen was unter Bagatelle verbucht werden kann, erheblich geringer ausgewiesene Rechnungen an.
Damit macht dann zwar die Baufirma keinen Profit, jedoch kann der Vermieter den vollen Bagatellrechnungsbetrag kassieren, obwohl es wegen der Kosten eigentlich keine Bagatelle mehr ist und der Vermieter den gesamten Betrag zahlen müsste.
In beiden Fällen kann der Vermieter auf diese Weise Einnahmen generieren die normalerweise gar nicht verfügbar wären.
Okay meine Frage ist dann vieleicht falsch gestellt. Das der Vermieter Reparaturen von seiner Firma machen lässt erscheint mir okay. Jedoch sollte die hier ausgewiesenen Rechnungsbeträge nachvollziebar sein - was nach meine Verständnis bedeutet, wenn ich Kostenvoranschläge einhole, müsste diese die Preise des Vermieters bestätigen.
Dann dann wurden Marktübliche Preise abgerechnet und alles hat seine Ordnung.

Er darf.

Soweit zur knappen Frage.

Um was für eine Reparatur geht es denn?

Wie ist der genaue Wortlaut der Kleinreparaturklausel?