Muss man als HartzIV Empfänger Reparaturen von fensterscheiben selber zahlen?

15 Antworten

Bist Du nicht versichert? Ferner geht sowas, soviel ich weiss über die Gebäudeversicherung des VM, wenn Du sie nicht mutwillig zerstört haben solltest. Auch als Hartz IV Empfänger solltest Du zumindest Hausrat und Haftpflicht versichert sein

Fenster, inkl. Scheiben gehören zum Mietgegenstand.

Sofern Ihr den Schaden nicht selber verursacht habt, muss der Vermieter die Scheibe/n ersetzen.

Es kann auch durchaus sein, dass die Scheiben auf Grund Temperaturunterschiede springt.

Vermieter anschreiben und Termin setzen - dann kann man später auch anmahnen.

ja wir haben wirklich nichts dran gemacht mein verlobter denkt auch das es durch die temperaturunterscied gekommen ist weil es war winter wir haben drinne geheizt und draussen waren minus gerade

@OoOMimiOoO

Ja, das macht Sinn, dann mal ran an den Vermieter. Der will sich diese Ausgaben sparen und beschuldigt euch zunächst - probieren kann man's ja mal ...

Aber mit Hilfe der Temperaturtabelle als Nachweis sehe ich kein Problem mit der Durchsetzung.

Zahlt das Amt eure Wohnung? Dann diese informieren, die wollen auch nicht die volle Miete zahlen, wenn höhere Heizkosten zu erwarten sind.

Viel Glück!

Das muss der Vermieter machen, wenn ihr das nicht selbst verursacht habt.

eigentlich muss das der Vermieter bezahlen, insofern das Fenster nicht durch eure Einwirkung zuerstöhrt wurde

Wenn du bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast,würde ich es dieser melden.

die fensterschiebe ging kaputt wo wir noch nicht versichert waren kurz darauf haben wir uns erst versichern lassen