Muss Inkasso-Institut beweisen, dass es den Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2000, gesendet hat und muss die Post beweisen, dass er zugestellt wurde?

10 Antworten

Das könnte schon ein Problem für deinen Ex werden, nach so langer Zeit. Wenn ein Mahnbescheid zugestellt wird und kein Widerspruch eingelegt wird, so kommt als nächstes ein Vollstreckungssbescheid. Den  Vollstreckungsbescheid verschickt das Gericht , oder er wird vom Gerichtsvollzieher überbracht. Wenn ein Vollstreckunggsbescheid vorliegt kann gepfändet werden. Irgendetwas an der Sache kann da nicht stimmen. Wenn ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist, dann wird meist auch vollstreckt und das dauert keine 15 Jahre, wenn nicht bezahlt wurde. Er hat mit "etwas" Verspätung gezahlt sodass Zinsen angefallen sind. die das Inkassobüro nun fordert.

Ich würde das Inkassobüro anschreiben und mir erklären lassen, wie sich die Zinsen zusammensetzen. Meist werden Zinsen und Kosten bei Inkassobüros zu hoch berechnet. Dann würde ich mir vom Inkassobüro mitteilen lassen, wann Mahnungen ergangen sein sollen und davon Kopien anfordern. Überprüfen ob auch die Anschrift genau stimmt. Manchmal ist diese auch fehlerhaft und da kann man sagen, eine solche nie bekommen zu haben. Gleiches Gilt für Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Mahnungen.

Ich würde da als nächstes mal Widerspruch beim Inkassobüro einlegen mit der Begründung, dass man diesen Vorgang anwaltlich prüfen lässt. Dann würde ich vom Inkassobüro eine Abschrift verlangen, mit der dem Inkassobüro vom Gläubiger die Vollmacht erteilt wurde, die Zinsen jetzt einzufordern. Das wäre wichtig. Es könnte ja sein, dass mit der Zahlung der Hauptforderung der Gläubiger die Sache als erledigt ansah. Das Inkassobüro jetzt nach 15 Jahren kommt und Kosten und Zinsen verlangt, die dann das Inkassobüro für sich einstreicht. Für mich wäre die Sache noch lange nicht erledigt.

Wichtig wäre, alles schriftlich per Einschreiben mit dem Inkassobüro zu klären. Es gibt unter den Inkassobüros viele schwarze Schafe, was sicher nicht unbekannt sein dürfte.

Nicht nachgeben und die Unterlagen anfordern, nicht nur bestätigen lassen, dass da oder dann etwas verschickt wurde. Immer Kopien anfordern und darauf bestehen, dass man diese auch bekommt. Ohne die geforderten Unterlagen ist eine Prüfung nicht möglich.

ElinorArleta 
Fragesteller
 28.11.2016, 14:54

Vielen vielen Dank für die ausführliche und so hilfreiche Antwort. Egal wie es endet, hier hat man gelernt, wie man in so einer Sache vorgeht, um sich nicht einfach willenlos wie ein Schaf "auf die Schlachtbank führen zu lassen." Mein Ex-Mann war da immer sehr hilflos (nur seine Musik war wichtig) und für das amtliche war ich zuständig. 1999 waren wir aber schon getrennt, so kann ich auch nicht wissen, ob er die Mahnungen usw. bekommen hat. Diese Sache jetzt ist mir etwas zu kompliziert, deswegen habe ich hier um Hilfe gebeten. 

Noch einmal einen herzlichen Dank für Ihre Zeit und Mühe. 

LG

Elinor

Vollstreckbare Titel werden erstmal dem Gläubiger zugestellt und zwar per Postzustellungsurkunde. Dem Schuldner rückt der Gerichtsvollzieher damit auf die Pelle.

Hey Du. Zum Anfang kann ich bestätigen, was ich erstmal in einigen anderen bisherigen Aussagen / Antworten lesen konnte. 1999 war das Ganze zwar auch schon geregelt, aber manchmal noch ein bissl undurchsichtig gestaltet, als es mittlerweile/ heutzutage der Fall ist. Schwarze Schafe innerhalb der Inkasso-Geschichte hatten dazumal oft viel leichteres Spiel. Heute, weil regulär allen bekannt sein dürfte, tappen Viele nur rein wegen Unachtsamkeit und Unaufmerksamkeit bzw. (sorry) + eigener Fahrlässigkeit sich selbst gegenüber rein. Inkasso-Unternehmen haben eigentlich nur die eine Funktion, den Schuldner in der absolut krassen Form in Angst und Schrecken zu versetzen und aufzuwecken, indem die Kosten enormst in die Höhe getrieben werden. In diesem Gesamtablauf dauert es also aber noch - "Kaugummi mit Hefe" - lang lang lang, bis die Forderung amtlich an Gerichtsvollzieher abgetreten wird - Und da folgt dann erst der Mahnbescheid inklusive aller Kosten und Zinsen per PZA/PZU - sprich "förmliche Zustellung" (gelber Brief), allerdings mit Möglichkeit des Widerspruches (Zusatzformular immer am Mahnbescheid anhängend)!!! Nach Fristverstreichung + Kulanz (Postzustellungsweg/ Weitersendung innerhalb von Zustellungsbezirk/ Amtsgerichtsbezirk etc. usw.) - sind ca. 3 - 4 Wochen, kommt dann auch erst der Vollstreckungsbescheid per PZA (gelber Brief). Mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheides, selbst nur im Briefkasten, gilt auch dieser Brief als zugestellt. Somit greift dann die Vollstreckung in vollem Umfang. Wer seinen Briefkasten nicht leert etc. und folglich nicht reagiert, haut sich zusätzlich selber eine extra runter. Bis 2000/ 2001 waren die Postzustellungsaufträge noch dunkelblau. Seit 2001/ 2002 wird der gelbe Umschlag verwendet. Inkasso-Unternehmen verschicken keine Briefe als förmliche Zustellung - das machen nur Amtsträger wie Gericht, Gerichtsvollzieher etc. - sie verschicken maximal per Einschreiben gegengezeichnete Rückzahlungsvereinbarungen und Dergleichen, oder ganz frech ihre Brief-Post zwar in "gelben Briefumschlägen", aber ohne Postzustellungsauftrag. Die nutzen nur einen einfachen gelben Umschlag, weil der so schön leuchtet. Zu deinem Problem sei nun nur hinzugefügt, daß es ganz wichtig ist, ob dein Ex-Mann trotz der Inkasso-Post den damals fälligen Betrag an das Inkasso-Unternehmen verspätet überwiesen hat oder an den Gläubiger die ursprüngliche Forderung. Wenn Er die Inkasso-Post übergangen hat - ausdrücklicher Hinweis in der Post und bindend - und hat aber die Forderung, trotz Abtretung des Gläubigers an einen Inkasso-Dienst, tatsächlich doch an den Gläubiger gezahlt, steht dem Inkasso-Dienst eigenmächtig zu, die durch den dazumal ausgelösten Einziehungsauftrag entstandenen Kosten einzufordern. Und diese "können" - nicht zwangsläufig also, je nach Sachverhalt, trotz schon beglichener Schuld, auch heute noch - Jahre später - einen Titel auf die von dazumal bis heute angestiegenen Kosten auf den Ursprungsbetrag erwirken. Nochmal in kurz: Wer seine Schulden "verspätet" vollständig beim Ursprungsempfänger bezahlt, nachdem "Inkasso" aber schon greift, hat vieleviele Jahre später womöglich trotzdem ganz schlechte Karten! - Hier lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung + guter Anwalt für Finanzrecht dermaßen in vollem Umfang. Bei schwarzen Schafen kehrt sicher ganz fix und schnell Ruhe ein. Wenn allerdings eine Legitimation vorliegt gibt´s richtig Streß - in Form von Kosten. Creditreform und Bürgel-Wirtschfts-Inkasso, nur diese 2 zum Beispiel genannt, sind fachlich oben auf. Ohne Anwalt und richtig Beweise geht hier leider nix. In Beweispflicht ist letztendlich nur der Empfänger der Post. Postzusteller selbst unterliegen der schriftlichen Beweispflicht nur bei Postzustellungsaufträgen (Mit Datum, ggf. Uhrzeit, Unterschrift) oder Einschreiben. - Bei regulärer Tagespost greift für alle Zusteller das Postzustellgesetz allgemein in vollem Umfang. So oder so. Eine Nachweispflicht der Zustellung seitens Post herauszufinden, endet für Dich mit vergeblicher Mühe - weil 1999 + ist lang her. Tagespost heißt Tagespost, weil sie taggleich zugestellt wird. Ausnahmen sind Nachsendeaufträge o.ä. Zum Schluß ein wichtiger Hinweis extra: Sollte Post per PZA an deinen Mann damals gekommen sein und Er diese aber nach Zahlung an den ursprünglichen Gläubiger geleistet haben, obwohl der Inkasso-Dienst schon aktiv war + zusätzlich trotzdem Er einen Mahnbescheid/ Vollstreckungsbescheid erhalten haben, diese(n) aber vernichtet, weil die Schuld an den Gläubiger aus seiner Sicht beglichen war, dann hat Er jetzt definitiv schlechte Karten wegen diesen € 1100. Die Umschläge der Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide sollte man niemals vernichten und immer an die jeweiligen Unterlagen anheften, falls es eben mal zu so einem Fall kommt, wie Du eben aktuell deinen Fall schilderst. LG

ChloeSLaurent  28.11.2016, 17:28

Ich möchte mich an dieser Stelle für die Unübersichtlichkeit des Textes bei Dir ganz dolle entschuldigen. Das ist leider nicht mein Fehler gewesen. Ich konnte die Absätze nicht mehr rechtzeitig unterteilen - sehr sehr ärgerlich. Tut mir leid.

ElinorArleta 
Fragesteller
 28.11.2016, 22:57

Hallo, 

du brauchst dich nicht zu entschuldigen, du hast dir Zeit genomnen, um mir so ausführlich und genau zu antworten und dafür danke ich dir sehr.

Nun werde ich ein paar Antworten, deine inbegriffen, an meinen Ex-Mann weiterleiten, dann kann er sich damit weiter beschäftigen - und auch das Inkasso - Institut. Für mich ist meine "Hilfe-Stellung" damit erledigt. 

Noch mal vielen Dank.

LG

Ja, das Inkasso muss dies beweisen können, dass der Bescheid / Vollstreckung bei ihn eingegangen ist. Dies geschieht meistens mit einer PZU, Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein.

Ist dies nicht der Fall, so wird es schwierig für das Inkasso an das Geld zu kommen. Also gut für den Ex.

Er solle sich dennoch rechtlichen Beistand holen.

tinalisatina  28.11.2016, 13:31

Muss es nicht, denn ein Mahnbescheid gilt als zugestellt, wenn er nicht zurückgegangen ist.

SirPeterGriffin  29.11.2016, 09:39
@tinalisatina

Naja .... Es gibt Post die bei der Post verloren gehen und somit nicht zugestellt werden können - ergo auch nicht zurückkommen.

Daher werden 80% der Fälle solche Briefe immer mit Rückschein bzw. Einschreiben mit Rückschein (günstigste Zustellung) oder sehr selten mit PZU (sehr teuer) zugestellt.

So kann sich keiner drücken und behaupten man hätte nie was bekommen.

ElinorArleta 
Fragesteller
 28.11.2016, 15:01

Einen ganz herzlichen Dank für den Lichtblick. 

Hm. Da steht jetzt Aussage gegen aussage, scheint mir. Aber malw as anderes.. die haben seit 2000 gewartet, ihm also 15 Jahre gegeben, um.. nichts zu tun?

Finde ich etwas ungewöhnlich. Lässt mich denken: hatten die das glorreich vertüdelt und jetzt sagen sie halt "er war´s"?

Deion Mann kann das nicht-empfangen nicht beweisen.. aber kann das Inkasso ernsthaft das Versenden beweisen? Und was ist mit den verstrichenen Jahren, was haben sie da gemacht und können es beweisen?

Zustellung von o was sendet man nicht mit einfacher Post. Also wo ist d er Nachweis? Und wo die Empfangsbestätigung?

Mir geht durch den Kopf.. Anwalt..


tinalisatina  28.11.2016, 13:31

" aber kann das Inkasso ernsthaft das Versenden beweisen? "

Ja, kann es. Zumal ja ncoh dem Mahnbescheid noch ein Vollstreckungsbescheid gefolgt sein wird.

ElinorArleta 
Fragesteller
 28.11.2016, 15:04

Egal wie es weitergeht, auch Ihnen einen ganz herzlichen Dank.