Muss ich zum ärztlichen Dienst des Jobcenters?

8 Antworten

Da ja erkrankt bin und die Bescheinigung ja auch vorliegt, muss ich den Termin wahrnehmen, oder drohen mir Konsequenzen?

Eine allgemeine AU-Bescheinigung reicht nach einem relativ neuen BSG-Urteil nicht mehr generell aus; der Arzt muss dir ggf. explizit attestieren, dass du nicht in der Lage bist, den Termin wahrzunehmen, wobei das Amt diese Bescheinigung allerdings explizit fordern muss und die Auslagen dafür zu tragen.

Lässt sich deine Vermittlungsfähigkeit nicht feststellen, wirst du über kurz oder lang mit erheblichen Problemen bis hin zur vorübergehenden Leistungseinstellung rechnen müssen.

Ja, leider. Aber da musst du nichts befürchten. Auch ich musste mich zweimal vorstellen, hatte aber nicht den Eindruck, dass die Ärzte Druck auf mich ausüben wollten in Bezug auf meine Arbeitsfähigkeit. Es war eine ganz entspannte Untersuchung. Ich hatte danach jedenfalls erst mal Ruhe vor Arbeitsgelegenheiten u. ä. Ich denke, wenn sie deinen Zustand sehen, wirst du auch erst einmal in Ruhe gelassen.

Wenn du dich allein nicht traust, nimm eine Vertrauensperson mit.

Du bist bei einer AU nicht verpflichtet einen Termin wahrzunehmen, das kann auch die BA nicht ändern. In Deinem Fall geht es der BA offensichtlich um Sanktionen und nicht darum Deine Vermittlungsfähigkeit festzustellen. Andere Arbeitslose erleben es anders, da werden überhaupt keine Termine über viele Monate mitgeteilt. Wichtig für Dich ist es auch alles zusammeln, was Dir die BA schickt und zu notieren, was man Dir sagt. Möglicherweise benötigst Du diese Unterlagen für eine Klage vor dem Sozialgericht.

Du solltest die Schweigepflichtentbindungserklärung widerrufen und sagen, dass Du in ärztlicher Behandlung bist, aber das ist jetzt privat und hat mit der Vermittlungsfähigkeit nichts zu tun.

Ich hoffe, Du bist in ärztlicher Behandlung? Besprich das Problem dort, und wenn Dein Arzt zu der Einschätzung gelangt, dass der Termin Deine Genesung gefährdet, soll er das attestieren. Dann musst Du dort nicht hin.

Bei der Untersuchung werden ohnehin überwiegend die Diagnosen der behandelnden Ärzte zugrunde gelegt. Bei psychischen Beschwerden können die kaum in einem 30-minütigen Gespräch eine umfassende Einschätzung gewinnen - dann können sie das Gutachten für die Sachbearbeiterin auch gleich erstellen, ohne Dich gesehen zu haben.

Ansonsten: Geh zu der Sachbearbeiterin nur noch mit Begleitung hin - das wäre sehr entlastend für Dich. Auch zum ärztlichen Dienst kannst Du eine Begleitung mitnehmen.

Selbstverständlichbist du zur Mithilfe verpflichtet. Das JobCenter muss alle Register ziehen, um dich von der Hilfe unabhängig zu machen. Wenn du dich weigerst, bekommst du (zu Recht !) die entsprechenden Sanktionen. Gerade eine psychische Erkrankung könnte man genau so gut auch einfach behaupten. Mit einer Depression bist du ja nicht etwa bettlägerig krank. Drer ärztliche Dienst unterliegt selbstverständlich ebenfalls der Schweigepflicht. Dein Sachbearbeiter bekommt also keine Diagnose zu sehen.