Muss ich zum ärztlichen Dienst des Jobcenters?
Ich bin jetzt seit drei Monaten an einer Depression erkrankt. Zudem beziehe ich Alg II (Hartz IV). Ich habe eine menge Druck von meiner Sachbearbeiterin bekommen, Das ganze hat sich auch negativ auf meinen Zustand ausgewirkt. Nun habe ich kürzlich eine Einladung zum ärztlichen Dienst bekommen, nachdem ich zuvor Schweigepflichtsentbindungen unterschrieben habe. Der Termin, so stand es auf dem Blatt, war freiwillig. Ich bin also nicht hin gegangen, da dieser Termin für mich eine Stresssituation darstellt. Jetzt habe ich von meiner Sachbearbeiterin einen Brief bekommen, mit der Drohung, dass ich eine Kürzumg bekomme, falls ich die Untersuchung "vereiteln" will. Ein neuer Termin steht an.
Nun meine Frage: muss ich dahin? In dem Brief ist eine Rückantwort beigefügt, in der ich mich äußern kann, falls ich den Termin nicht wahrnehmen kann. Eine Passage lautet "Ich bin arbeitsunfähig erkrankt, seit..... bis..... Bescheinigung ist beigefügt."
Da ja erkrankt bin und die Bescheinigung ja auch vorliegt, muss ich den Termin wahrnehmen, oder drohen mir Konsequenzen?
Vielen Dank für eure Antworten schonmal im voraus!
5 Antworten
Selbstverständlichbist du zur Mithilfe verpflichtet. Das JobCenter muss alle Register ziehen, um dich von der Hilfe unabhängig zu machen. Wenn du dich weigerst, bekommst du (zu Recht !) die entsprechenden Sanktionen. Gerade eine psychische Erkrankung könnte man genau so gut auch einfach behaupten. Mit einer Depression bist du ja nicht etwa bettlägerig krank. Drer ärztliche Dienst unterliegt selbstverständlich ebenfalls der Schweigepflicht. Dein Sachbearbeiter bekommt also keine Diagnose zu sehen.
Ja, leider. Aber da musst du nichts befürchten. Auch ich musste mich zweimal vorstellen, hatte aber nicht den Eindruck, dass die Ärzte Druck auf mich ausüben wollten in Bezug auf meine Arbeitsfähigkeit. Es war eine ganz entspannte Untersuchung. Ich hatte danach jedenfalls erst mal Ruhe vor Arbeitsgelegenheiten u. ä. Ich denke, wenn sie deinen Zustand sehen, wirst du auch erst einmal in Ruhe gelassen.
Wenn du dich allein nicht traust, nimm eine Vertrauensperson mit.
Hallo Bulle Pulle, Wenn Du eine gültige Krankmeldung hast, für die Zeit in der dieser Termin statt findet, musst Du nicht hingehen. Aber prinzipiell verschiebst Du durch eine Krankmeldung diesen Termin nur. Falls Du diese Einladung, zum ärztlichen Dienst wiederholt ohne Krankmeldung ablehnst, wird Dir dein Geld gestrichen oder gekürzt. Nimm Dir bitte beim nächsten Termin eine Begleitperson mit, der Deine Erkrankung versteht und der weiß das Du diesen letzten Termin abgesagt hast weil es Dich zu sehr unter Druck setzt. Am besten Du nimmst eine "öffentliche, amtliche" Person mit . Zum Beispiel jemanden der Dir vom psychiatrischen Dienst, der psychiatrischen Ambulanz oder des sozialen Dienstes deines Krankenhauses empfohlen wird. Aber einfach nicht hingehen geht nicht! Sonst unterstellt Dir das Amt, dass Du das absichtlich tust, weil du simulierst. Wenn Du Dir eine der o.g. Personen mit nimmst zum nächsten Termin, bietet Dir das Schutz. Und die Amtsärztin erkennt schneller, dass es Dir schlecht geht. Auf jeden Fall sag dem Amtsarzt der Amtsärztin, dass dich der Termin unter Druck setzt. Und wichtig: wenn möglich lass Dich rückwirkend für den bereits gewesenen Termin krankschreiben. Und geh bald zu Deinem Arzt oder Psychiater und erkläre was geschehen ist und bitte um Hilfe. Wenn Du Dir keine Hilfe holst und nichts tust, kann Dir auch niemand helfen! Ich weiß, dass bereits dir Hilfe holen nicht einfach fällt. (Sieh es als Herausforderung, das half mir, austesten was kann ich noch alleine, wobei brauche ich Hilfe?) Liebe Grüße Andrea
Da ja erkrankt bin und die Bescheinigung ja auch vorliegt, muss ich den Termin wahrnehmen, oder drohen mir Konsequenzen?
Eine allgemeine AU-Bescheinigung reicht nach einem relativ neuen BSG-Urteil nicht mehr generell aus; der Arzt muss dir ggf. explizit attestieren, dass du nicht in der Lage bist, den Termin wahrzunehmen, wobei das Amt diese Bescheinigung allerdings explizit fordern muss und die Auslagen dafür zu tragen.
Lässt sich deine Vermittlungsfähigkeit nicht feststellen, wirst du über kurz oder lang mit erheblichen Problemen bis hin zur vorübergehenden Leistungseinstellung rechnen müssen.
Du bist bei einer AU nicht verpflichtet einen Termin wahrzunehmen, das kann auch die BA nicht ändern. In Deinem Fall geht es der BA offensichtlich um Sanktionen und nicht darum Deine Vermittlungsfähigkeit festzustellen. Andere Arbeitslose erleben es anders, da werden überhaupt keine Termine über viele Monate mitgeteilt. Wichtig für Dich ist es auch alles zusammeln, was Dir die BA schickt und zu notieren, was man Dir sagt. Möglicherweise benötigst Du diese Unterlagen für eine Klage vor dem Sozialgericht.
Du solltest die Schweigepflichtentbindungserklärung widerrufen und sagen, dass Du in ärztlicher Behandlung bist, aber das ist jetzt privat und hat mit der Vermittlungsfähigkeit nichts zu tun.