Darf ich mein Kind zwei Stunden früher vom Unterricht befreien und die Klassenlehrerin eine ärztliche Bescheinigung dafür verlangen?

7 Antworten

Zumindest ist es sehr unüblich, vor allem wenn der Schüler nicht ständig fehlt. Sowas hatte ich in meiner Schulzeit nie...."aus persönlichen / gesundheitlichen Gründen etc." hat immer gereicht als Begründung. Würde beim Zahnarzt anrufen und falls die Lehrerin einem auf den Kieker hat (hört sich so an) auch mit dem Schulleiter reden. Dann verstummen viele solcher Kandidaten ganz schnell....

Und wo ist das Problem eine Zeitbestätigung vom Zahnarzt zu besorgen?

Die Lehrerin verlangt keine lila Orangen von euch sondern etwas ganz normales.

Und ja, das darf sie.

Sie darf das verlangen. Geh einfach nochmal zum Zahnarzt.

Im Übrigen solltest Du solche Termine außerhalb der Unterrichtszeit legen.

Ja, sie darf.

Die darf