Muss ich zahlen, wenn der Vermieter nach meinem Auszug etwas erneuert?

6 Antworten

"Dunkle Ablagerungen" im Klo stammen eher nicht von Dir, sondern vom Wasser, wenn es weder Dir noch der Wohnungsgesellschaft noch einer von dieser beauftragten Reinigungsfirma gelingt, diese wieder vollständig zu entfernen. Man kann Dich also nicht dafür verantwortlich machen.

Eine Toilette muss ab und zu mal ausgetauscht werden, wenn solche Ablagerungen auftreten, damit die Wohnung überhaupt wieder vermietbar ist.

Die Kostenübernahme würde ich daher ablehnen unter Hinweis auf normalem Gebrauch der Toilette, dessen Folgen durch die Miete bereits gedeckt sind.

Man wird es Dir aber wahrscheinlich von der Kaution abziehen und dann musst Du ggf. klagen. Kannst Du noch Beweise z. B. in Form von Bildern sichern?

Hallo,

ich glaube nicht, daß du die komplette neue Toilette bezahlen mußt. Du hättest evtl. höchstens die Reinigung besagter Toilette durch eine Reinigungsfirma bezahlen sollen!

Das ist meines Erachtens übertrieben. Außerdem, wenn die Toilette schon geräume Zeit da gestanden hatte, wäre sowieso eine Erneuerung derselben fällig gewesen! Das muß der Vermieter gefälligst selber tragen!

So eine Toilette kostet mit Anschlußrohr (Armaturen gibt es nur bei Waschbecken und Badewannen) bis zu 600,-- €. Das steht nicht im Verhältnis zur Nutzung, es sei denn du hättest die Toilette während deiner ganzen Mietzeit kein einziges Mal gereinig, was sicher nicht der Fall ist!

Ich würde also die Übernahme der Kosten ablehnen! Das Einbehalten deiner Kaution zu diesem Zweck ist auch nicht angebracht!

Ich rate dir eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, so daß du in Zukunft in solchen Fällen einen Anwalt einschalten kannst.

Alles Gute, Emmy

Eine Rechnung für Sachen, die der Vermieter einbauen lassen WILL?

Das kann sich eigentlich nur um einen Kostenvoranschlag handeln..., somit hast Du ggf. die Möglichkeit, die Arbeiten kostengünstiger durchzuführen oder durchführen zu lassen (in mittlerer Güte und Qualität, wie es immer so schön heißt).

Rechtlich: Wenn eine regelmäßige Reinigung der Einrichtungsgegenstände diese irreversiblen Verschmutzungen verhindert hätten und bei Bezug der Wohnung alles einwandfrei (Protokoll) war, dann kann der Vermieter auf Ersatz bestehen.

Grüße, ----->

Du meinst vermutlich die Toilettenschüssel bzw. das Toilettenbecken. Nun kommt es drauf an, wie alt dieses ist. Natürlich wird im Verlaufe vieler Jahre der Zustand nicht besser. Das Gesetz besagt eindeutig, dass eine Abnutzung und/oder Verschlechterung der Mietsache bei vertragsgmäßem Gebrauch mit der Miete abgegolten ist. Der Vermieter müsste also nachweisen, dass du das Klo vertragswidrg benutzt hast. Vermutlich war das Becken schon da als du einzogst. Wie sah es  seinerzeit aus? Wann wurde es installiert? Wie lang wohntest du in dieser Wohnung?

Aus meiner Sicht gibt es keine Verpflichtung zum Schadenersatz, noch dazu auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages. Fragwürdig sind da "Armaturen".  Meinst du den Spülkasten?

Dies ist das Angebot, was ich erhalten habe

3-S-WC-Set
F1C m.clivia Wandtiefspül-WC o. Betätigungsplatte weiss
3-S-Hänge-WC-Set bestehend aus: Clivia-Wand-Tiefspül-WC-Becken

Schallschutzset

WC-Sitz derby aus Thermoplast

Schnellbefestigung

Edelstahlscharniere

Farbe: weiss

mit dem Armaturen habe ich mich verlesen :-)

@NokiaC5

Weise konsequent diese Forderung zurück, sie hat keine Rechtsgrundlage. Hier will der V. auf deine Kosten das WC sanieren, sich quasi bereichern. Wenn der Vermiter unberechtigterweise die veranschlagten Kosten von der Kaution einbehalten sollte, so kündige ihm rechtliche Schritte an. Er wäre nämlich gemäß § 812 BGB zur Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung verpflichtet.

wir wissen weder, was das für ablagerungen waren, noch ob du dafür verantwortlich bist. wenn ja, dann ja...