Mietkaution einbehalten wegen Reinigung?

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Klare Antwort: Nein!

Über die Sauberkeit einer Wohnung bei Auszug kann man viel diskutieren. Auch darüber, was unter besenrein zu verstehen ist.

Nicht zu diskutieren ist aber darüber, dass bei einem an der Mietsache festgestellten Mangel die Mieter Gelegenheit bekommen müssen, den Mangel, den Schaden, bzw. die Verschmutzung selbst zu beseitigen. Wenn Vermieter das einem Mieter nicht zutraut, z. B. eine Küche oder ein Bad wirklich sauber zu putzen, könnten auch Mieter selbst einen professionellen Reinigungsdienst beauftragen. Zumindest die Möglichkeit dazu, muss die Vermieterin Euch einräumen. Tut sie das nicht, muss sie selbst putzen oder aber den Reinigungsdienst selbst bezahlen. Ihr seid dann aus dem Schneider.

Um nun ganz sicher zu gehen, würde ich folgenden kurzen Brief dem Vermieter/der Vermieterin schnellst möglich zustellen:

Bei der Übergabe der Wohnung haben Sie bemängelt, dass .... nicht so sauber ist, wie Sie sich das vorstellen. Bitte geben Sie uns die Gelegenheit zur Nachbesserung. Bis zum Ende des Mietvertrags am 31.8. 24:00 Uhr haben wir alle Möglichkeiten, dies auch zu schaffen. Bitte geben Sie uns dazu den Schlüssel oder öffnen Sie uns dafür die Wohnung. Sie erreichen uns jederzeit unter Tel. ... oder Tel. ...

Nach Zustellung des Briefes möglichst unter Zeugen nochmal anrufen.

Somit hättet ihr ausreichend Beweis, um ggf., wenn die Kaution deswegen zurück behalten wird, diese auch auf dem Rechtsweg wieder zu erlangen. Andernfalls könnte sie hinterher behaupten, Ihr hättet Euch geweigert, die ordentliche Reinigung selbst vorzunehmen.

Wenn ihr dann in die Wohnung könnt, habt ihr am besten jemand dabei, der als neutrale Person was von Sauberkeit versteht und wenn es zutrifft, dass die Wohnung jetzt schon sauber ist, sodass gar kein Handlungsbedarf mehr besteht, könntet ihr in Anwesenheit dieses Zeugen (oder Zeugin) noch einmal die Übergabe machen. Es besteht in jedem Fall die Gefahr, dass die Vermieterin auch beim nächsten Versuch findet, dass nicht ordentlich genug geputzt wurde. Ein Zeuge könnte Euch dann im Nachhinein sehr nützlich sein.

Im übrigen: Besenrein bedeutet nicht, einmal mit dem Besen durch und fertig. Insbesondere Küchenschränke (außen, innen, oben) und das Bad sollten so sauber sein, wie man es selbst bei der Übernahme einer neuen Wohnung vorfinden will. Niemand will das Fett der Vormieter in der Küche kleben haben und auch nicht die Haare der Vormieter in der Badewanne oder in der Dusche oder die Bartstoppeln im Waschbecken. Wenn man das beherzigt und nicht als "Schwein" (nicht auf Euch gemünzt) gelten will, ist es selbstverständlich, dass man nicht nur die Böden kehrt.

Danke für die Auszeichnung.

Die Vermieterin handelt gesetzeswidrig. Falls es überhaupt Mängel gibt, müsste die V. euch zunächst eine Frist zur Abstellung einräumen. Ohne diese trägt sie die Kosten. Keinesfalls würde ich nun betteln, nacharbeiten zu dürfen. Sie muss euch offiziell die Möglichkeit enräumen. Tut sie das nicht und macht das selbst oder beauftragt das, seid ihr aus dem Schneider. Also diesbezüglich zum jetzigen Zeitpunkt schweigen.

Zunächst die Kautionsfrage nicht erwähnen oder anschneiden. Abwarten bis die 6 Monate Prüfungsrecht abgelaufen sind und die zumindest teilweise Rückzahlung der K. fällig wird. Danach dann zur Herausgabe der K. auffordern, dabei auf die Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung hinweisen, wenn sie das nicht macht.

... die Mietsicherheit liegt doch bestimmt bei einem Geldinstitut angelegt auf den Namen des Mieters und somit kann sie dort gar nicht ran.

Viel Glück.

Eigentlich müsste der Vermieter dem ex-mieter die Chance geben auf Nachbesserung. Hat sie es näher begründet, dass ihr keine Nachbesserung bekommt? Zum anderen ist die Frage warum gleich die ganze Kaution einbehalten wird.

besenrein - der boden .

fliesen sollten echt hygienisch geputzt und fettfrei sein . fenster geputzt .

alles gemacht, auch in den Schränken wurde ordentlich geputzt

@ToMxLoNG

dann ist die zurückhaltung fast kriminell zweifelhaft .

"wenn wir uns nicht einigen können, muß das ein jurist machen, frau Vermieterin" -- vorausgesetzt ihr habt eine Rechtschutz.