Muss ich so eine hohe Regressforderung zahlen?

7 Antworten

Hallo Vl4dvk,

um die Zahlung der 2500,00 Euro wirst Du nicht herumkommen.

Durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort hast Du nicht nur strafrechtlich eine Straftat begangen, sondern auch zivilrechtlich eine sogenannte Obliegenheitsverletzung gegenüber Deiner Versicherung.

Du kannst sogar noch froh sein, dass die gesetzlich Höchstgrenze der Regressforderung auf 2500,00 Euro begrenzt ist.

Hättest Du eine zweite Obliegenheitsverletzung begangen, wie beispielsweise Trunkenheit im Straßenverkehr, währe eine Verdopplung des Regressanspruches von 2500,00 auf 5000,00 Euro möglich.

Schöne Grüße
TheGrow

Fahrerflucht ist eine Vorsatzhandlung.

Bei vorsätzlich ausgelösten Leistungsfällen hat der Versicherer grundsätzlich einen Regressanspruch gegen den Geschädigten, wenn er vorher zur Leistung verpflichtet war.

Du kannst anwaltlich die Summe also die Höhe der Forderung anzweifeln, ggf. ein Gegengutachten erstellen lassen, aber ich halte das für wenig erfolgversprechend. Dem Grunde nach ist die Sache klar.

So viel wie möglich anzahlen und über den Rest Ratenzahlung anbieten, direkt beim Gläubiger nicht beim Anwalt oder einem Inkassobüro.

kevin1905  06.06.2017, 16:08

*Schädiger muss es heißen >.<

Tja, dann hast du eine Obliegenheitsverletzung nach E.1.1 der AKB begangen, was dann zur teilweisen Leistungsfreiheit der Versicherung nach E.2.1 der AKB führt. Da kannst du noch froh sein, dass die Leistungsfreiheit auf die 2.500€ begrenzt ist und du nicht den ganzen Schaden zurückzahlen musst. Rechtlich alles vollkommen korrekt. 

Kannst ja mal bei der Versicherung nett nachfragen, ob die sich auf irgendeine Art der Ratenzahlung einlassen...oder im Verwandtenkreis fragen ob dir einer das Geld vorstreckt und du es zurückzahlst sobald du Geld verdienst. 

Durch deine Fahrerflucht hast du aber die richtige Schadensaufnahme vereitelt. Bei Fahrerflucht steht auch IMMER gleich der Verdacht im Raum, dass du zusätzlich betrunken warst.

Hättest du dich an diese Obliegenheit gehalten, hättest du auch keine Regresskosten zu zahlen.

Da hält sich das Mitleid in Grenzen. Dass du im Moment nicht leistungsfähig bist, interessiert die Versicherung nicht. Sie hat 30 Jahre Zeit, ihr Geld bei dir einzufordern.

Nun nach 3 Monaten nach der Verurteilung habe ich Post von der Versicherung, der Firma erhalten für die ich gearbeitet habe. Diese verlangen nun eine Regressforderung, in Höhe von 2500,00 EUR.

Um was für eine Versicherung deiner Firma handelt es sich hier und was hat diese mit deinem Kfz-Schaden zu tun?