Wer zahlt den Wasserschaden in der Mietwohnung (Spülmaschine selbst angeschlossen)?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dadurch dass die Mieter im Rahmen ihrer Betriebskostenzahlungen anteilig
auch die Gebäudeversicherung mit tragen, ist die Versicherung des
Vermieters für die Schadensregulierung verantwortlich.


dass seine Versicherung den Schaden zwar übernommen hat, er aber jetzt
ein Schreiben erhalten hat, dass die Versicherung ihm kündigt oder eine
Preisanhebung von knapp 70€ ansteht
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lass dir die Unterlagen der Versicherung zeigen. Ich denke dass die Versicherung alles bezahlt hat und er dies als Ausrede benutzt um klammheimlich eine Mieterhöhung durchführen möchte.
Da eine Versicherung bereits eingesprungen ist würde eine weitere Versicherung sprich deine sich weigern den Schaden zu übernehmen. Ausserdem haben die für Schadensmeldungen auch ihre Fristen bis wann der Schaden gemeldet werden muß.

Wegen einen Versicherungsfall kann ich mir nicht vorstellen dass ihm die Versicherung kündigt


Wegen einen Versicherungsfall kann ich mir nicht vorstellen dass ihm die Versicherung kündigt

Doch, das kann ich mir sehr gut vorstellen. Beispielsweise, wenn es schon mehr Schäden gab. Vor allem aber ist die Prämienerhöhung normal, bzw. haben wir selbst schon erlebt:

Ähnlicher Nässeschaden unbekannter Herkunft der Versicherung gemeldet, Versicherung schickt Leckortungsfirma, diese stellt fest, woher das Wasser kommt. Kein Leitungswasserschaden und deshalb keine Schadensregulierung durch die Versicherung. Schadensbehebung und Leckortung wird der verursachenden Mietpartei angelastet. Diese regelt das über ihre Haftpflichtversicherung. Somit alles klar?

Da im Jahr zuvor bereits ein eher kleiner Sturmschaden am Dach gemeldet worden war und jetzt schon wieder ein Schaden, kommt wenige Wochen später ein Schreiben der Versicherung mit einer saftigen Beitragserhöhung. Begründet durch die beiden Schadensfälle, obwohl es in Wirklichkeit nur einen gab, für den die Versicherung in Anspruch genommen wurde.

Konsequenz: Wechsel der Versicherung.

Ja, fragt nochmal bei Eurer Versicherung nach. Allein, damit ihre eine Antwort bekommt, die ihr dem Vermieter präsentieren könnt.

Die Versicherung wird weiterhin die Schadensübernahme ablehnen, da dieser Fall bereits reguliert wurde. Da gibt es keine Abweichung. Wieso sollte eine Versicherung freiwillig Geld ausgeben?

Dass ihr einen Teil der Preisanhebung übernehmt, dürfte selbstverständlich sein. Nämlich den anteiligen Betrag der Preisanhebung, der noch in die Zeit Eures Mietverhältnisses fällt und nach Wohnfläche auf Euch aufzuteilen ist. Mehr aber nicht.

Der Vermieter sollte sich nach einer besseren und günstigeren Versicherung umschauen, dann spart er die Anhebung vielleicht größtenteils wieder ein und kommt vielleicht wieder ohne Selbstbeteiligung davon.

Im übrigen wirkt sich die Prämienerhöhung mit € 5,83 pro Monat insgesamt in der Betriebskostenabrechnung aus. Bei Umlage auf mehrere Mieter teilt sich das auch noch auf. Es wird kaum einen Mieter im Haus geben, der deswegen ausziehen wird.

Der Vermieter soll sich nicht so haben. Was Euch passiert ist, ist Teil des normalen Vermieterrisikos. Das könnte er z. B. dadurch verringern, dass er es künftig seinen Mietern verbietet, derart riskante Sanitärarbeiten selbst durchzuführen, wenn sie nicht vom Fach sind oder aber ihre Arbeit am Ende durch einen Fachmann überprüfen lassen.

Ich fürchte, da ist dein Vermieter im Recht! Seid ihr die einzigen MIeter? Dann wären das 35 Euro im Jahr für euch (falls der Vermieter ebenfalls seinen Teil zahlt) - bei mehreren Mietparteien eben geteilt durch deren Anzahl. Dafür lohnt es sich nicht zu prozessieren.

Du kannst aber vorsichtshalber einen Versicherungsmenschen deines Vertrauens zu der Sachlage befragen.

Ist die Umlage der Gebäudeversicherung als Nebenkosten vertraglich vereinbart müßt Ihr doch ohnehin die erhöhten Kosten tragen.