Muss ich mich um Vertretung kümmern?
Hallo, ich bin gestern früh am Morgen umgeknickt, weshalb mein Fuß angeschwollen ist, da ich eigtl heute Abend Arbeiten müsste habe ich nach Vertretung gesucht, der erste, den ich angeschrieben habe konnte zwar nicht einspringen, hat aber gesagt, das es die Pflicht des Arbeitgebers ist Vertretung zu suchen, im Internet habe ich dann ähnliches gelesen, aber stimmt das so? Habe meinem Chef direkt als es angeschwollen ist bescheid gesagt, das es nicht klappen wird mit Arbeiten. (Es ist ein Nebenjob fürs Wochenende und Feiertagen)
Morgen fahre ich zum Arzt, da der aktuell ja nicht offen hat um es mir attestieren zu lassen.
5 Antworten
Richtig, es ist Sache des Chefs, für eine Vertretung zu sorgen.
Es kann ja sein, dass du gesundheitlich gar nicht in der Lage bist dich darum zu kümmern. Ausserdem hat der Chef den Überblick darüber, wer verfügbar ist, wer mehr Arbeitsstunden leisten kann oder eben nicht etc.
Und außerdem wird der Chef dafür bezahlt, dass er die Arbeit organisiert.
Es ist nicht die Aufgabe eines Arbeitnehmers im Falle einer Erkrankung nach einer Vertretung zu suchen. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers! Zumal der Chef einen Überblick über die Belegschaft hat und deren Arbeitsstunden. Du hast damit nichts mehr zutun!
Richtig, du brauchst keine Vertretung suchen. Der Chef könnte anschließend sagen wieso haben sie ihn gefragt, das ist nicht ihre Aufgabe. Der Chef muss sich etwas einfallen lassen.
Wenn du krank bist, bist du krank. Für solche Fälle muss die FIRMA für Ersatz sorgen. Wie wäre es, wenn du nach einem Unfall im Krankenhaus liegst, sollst du dann auch selbst für Ersatz sorgen?
Es ist allein Aufgabe des Arbeitgebers, bei einer Verhinderung des Arbeitnehmers wegen Krankheit, Unfall oä die Arbeit anders zu verteilen.
Deine Aufgabe ist es, deine Arbeitsunfähigkeit möglichst bald ärztlich feststellen zu lassen. Falls du also eine Bereitschaftspraxis in der Nähe hast, dann solltest Du noch heute dort vorstellig werden. Auch um möglichst schnell schwerere Verletzungen abzuklären (die Schwellung deutet zumindest auf eine Distorsion im Sprunggelenk hin) und ggfs Schmerzmittel und eine Orthese zu erhalten.