Krankengeld ausgesteuert - bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen?

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Hallo LuckyStrikeSlv,

Sie schreiben unter anderem:

Krankengeld ausgesteuert - bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen?

Folgende Situation:

Ich beziehe Krankengeld, welches im Januar ausgesteuert sein wird.

Ich befinde mich in einem Arbeitsverhältnis, welches derzeit ruht.

Kommunikation zur Arbeitgeber besteht nicht mehr.

Aus gesundheitlichen Grünen kann der Job nicht mehr fortgeführt werden, daher Umschulung, die bereits in die Wege geleitet wurde.

Bis die Umschulung beginnt endgültig bewilligt ist und beginnt, dauert es schätzungsweise noch ein halbes Jahr.

Antwort:

Lassen Sie Ihr Arbeitsverhältnis einfach ruhen, reichen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf ALG 1 ein, dieses ist ebenfalls zeitlich und inidividuell befristet!

Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber schriftich kündigen, legen Sie dieses Kündigungsschreiben bei Ihrer Agentur für Arbeit vor und lassen sich beraten, wie Sie sich weiter verhalten sollen, damit Ihnen beim ALG 1 keine Nachteile entstehen!

Die zeitliche Befristung des ALG 1 kann für die Dauer des Antragsverfahrens auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer dieses Verfahrens ausgedehnt werden!

Sie sollten demzufolge über einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente nachdenken, damit Sie bei zeitlichen Verzögerungen mit der Umschulung in keine finanzielle Notlage geraten und von der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" profitieren können!

http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

Die DRV ist gesetzlich ohnehin angehalten, an Hand Ihrer eigenen Krankenakte zu prüfen, ob eine REHA oder Umschulung überhaupt in Betracht kommt, denn es gilt: "REHA geht vor Rente!"

Frage:

Der Zeitraum nach Krankengeld bis zur Umschulung muss finanziell überbrückt werden, daher möchte ich Arbeitslosengeld beantragen, davor müsste aber das Arbeitsverhältnis gekündigt werden.

Wie kündige ich selbst, ohne eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur zu riskieren?

Genügt hier der Reha-Bericht, in dem hervorgeht, dass ich für den gegenwärtigen Beruf nicht mehr geeignet bin?

Genügt evtl. auch einfach ein ärztliches Attest, das obiges bestätig

Antwort:

Hier ist ganz klar Ihre zuständige Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner!!!!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Vielen Dank für Ihre Antwort. In der Tat wusste ich bis dato nichts über diese Nahtlosigkeitsregelung - demnach werde ich die Tage direkt bei der Agentur für Arbeit vorstellig.

Ich würde da mal die Agentur für Arbeit  fragen. Ich wurde damals auch ausgesteuert. Mein AG hat mich aber vorher gekündigt.

Eventuell solltest du mal in Erwägung ziehen deinen AG doch mal anzusprechen, ober dir nicht kündigen kann. Grund hätte er ja. Er muss deinen Arbeitsplatz sicher neu besetzen.
Was er sicher längst getan hat.

Nein! Um himmelswillen nicht kündigen! Das Arbeitsverhältnis ruht, du bekommst Geld über die Nathlosigkeitsregelung (12 Monate)

Davon wusste ich bis jetzt nichts, danke. Ich werde mich über diese Regelung informieren.

Bei mir ist das Gleiche. Ich werde im Februar ausgesteuert und erhalte eine Umschulung die 8/17 beginnt.  Das zwischen bekomme ich eben diese Nathlosigkeitsregelung. Dieses bekommt man aber nur, wenn man entweder einen Antrag auf Umschulung oder Erwerbsminderungsrente laufen hat. Spätestens dann musst du das machen. Du kannst jetzt schon zur Arge gehen und das alles regeln, dann bekommst du das wirklich auch nathlos. Das Arbeitsverhältnis ruht die ganze Zeit. Du kündigst gar nicht.