Arbeitslosengeld 1 nicht voll ausgeschöpft?
Ich hatte vor 3 Monaten ein ganzes Jahr Anspruch auf arbeitslosengeld 1. Ich habe aber nicht alle 12 Monate gausgeschöpft, weil ich nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit wieder einen Job gefunden habe . Meine Frage ist jetzt: Angenommen ich werde nach kurzer Zeit wieder gekündigt, habe ich die 9 Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld oder muss ich wieder ein ganzes Jahr arbeiten?
2 Antworten
Wenn du innerhalb von 2 Jahren wieder arbeitslos wirst, lebt der Restanspruch wieder auf.
Einen neuen Anspruch erwirbst du erst, wenn du innerhalb dieser zwei Jahre wieder 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.
Dann wird der Anspruch (auch in der Höhe) neu berechnet.
Oder man erfüllt die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit, dann reichen nämlich auch 6 Monate Versicherungspflicht aus.
Dein Restanspruch bleibt dir ab der ersten Entstehung 4 Jahre erhalten, wenn du also von deinen 12 Monaten nur 3 verbraucht hast und nicht innerhalb von 2 Jahren min.wieder 1 Jahr eine Versicherungspflicht nachweisen kannst oder die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit ( nachzulesen im Internet ) erfüllst, kannst du deinen nicht verbrauchten Teil ab deinem ersten Anspruch innerhalb von diesen 4 Jahren wieder reaktivieren.