Job nach 3 Tagen gekündigt, was tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist verpflichtet der Agentur für Arbeit jegliche Veränderung umgehend mitzuteilen, das gilt für die Arbeitsaufnahme als auch Deine Kündigung.

Falls Du das nicht machst und es herauskommt ( es wird herauskommen ), dann hast Du richtig Ärger.

Du wirst eine Sperre bekommen, wenn kein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt. Eine Sperre von 12 Wochen wird es geben.

Namaska 
Fragesteller
 07.06.2019, 15:58

Danke für die Info, kommenden Montag gehe ich zum Amt. Aus gesundheitlichen Gründen konnte ich die Arbeit im Labor doch nicht vollziehen, deshalb die kurzfristige Kündigung.

johnnymcmuff  07.06.2019, 16:13
@Namaska

Wenn man z.B. ein Attest vorlegen kann, das man die Arbeit nicht machen kann bzw. soll, dann kann von einer Sperre abgesehen werden.

Namaska 
Fragesteller
 07.06.2019, 16:35
@johnnymcmuff

Interessant. Ich habe leider kein Attest bisher beantragt, aber kann dies ausreichend begründen. Danke für die Info

herakles3000  07.06.2019, 17:55
@Namaska

Schreibe das mit der Gesundheit als Kündigungsgrund rein Dan gibt es auch keine Sperrzeit den wen du damit zb überfordert bist ist das was anderes!

johnnymcmuff  07.06.2019, 18:15
@Namaska

Du musst/solltest schon ein Attest haben.

Eine Begründung von Dir kann vielleicht reichen, aber das kann ich nicht beurteilen weil ich nicht die Begründung kenne. Senst wenn, wir wissen nicht ob das dem Sachbearbeiter reicht.

Namaska 
Fragesteller
 07.06.2019, 18:58
@johnnymcmuff

Das muss der Sachbearbeiter letztendlich beschreiben. Ich bin auch gewillt alle Atteste und Bescheinigungen nach und einzureichen, mal sehen ob das nachträglich noch möglich ist.

Was erwartest Du jetzt ? Das wir sagen,nun das Arbeitsamt ist ja ahnungslos und Ende des Monats wird das Alg1 (welches ja bis Oktober ds.J. noch läuft) wie gewohnt ausgezahlt.

Eigentlich kann man Dir nur dringend raten, dass Du die Arbeitsaufnahme und die schnelle Beendigung des Arbeitsamt unverzüglich mitteilst bevor das Arbeitsamt es durch Datenabgleich oder anderem Wege erfährt.

Namaska 
Fragesteller
 07.06.2019, 15:56

Das ist eh der Plan. Ich erhoffe mir nur Infos, was nun auf mich zukommt und wie ich mich zu verhalten habe. Hier so dermaßen angemacht zu werden, hab ich nicht erwartet

DogDiego  07.06.2019, 16:01
@Namaska

Vielleicht hättest Du versuchen können zu vermitteln,weshalb eine Kündigung nach nur 3 Tagen Arbeit nachvollziehbar ist. Dann hättest Du vielleicht andere Reaktionen bekommen.

Namaska 
Fragesteller
 07.06.2019, 16:04
@DogDiego

Das ist war, aber so weit wollte ich hier im Netz dann doch nicht ausholen. Ich habe ja auch Verständnis für die Aufregung, ohne Hintergrund siehts aus als wäre ich zu faul zum arbeiten und will nur wieder Kohle kassieren und auf der faulen Haut liegen. Tatsächlich brauche ich einfach dringend das Geld und habe den unmöglichsten Job für mich angenommen, um wenigstens etwas zu tun. Das es so unmöglich für mich ist, habe ich erst zur Kündigung gemerkt. Nun ist die Lage noch verzwickter, aber trotzdem mein Selbstverschulden.

DogDiego  07.06.2019, 16:09
@Namaska

Ja, dann mußt Du das zusammen mit der Mitteilung,dass Du für 3 Tage eine Arbeit ausprobiert hast (angestellt warst) genau so detailliert dem Arbeitsamt mitteilen. Was alles so vorgefallen ist,was das für ein Job war und weshalb Du dort nicht bleiben konntest/wolltest. Es gibt durchaus Gründe,die das Arbeitsamt akzeptieren kann und dann von einer Sperre ganz oder teilweise auch absehen kann.Bedeutet aber,alles genau darlegen.

Namaska 
Fragesteller
 07.06.2019, 16:37
@DogDiego

Damit habe ich kein Problem. Nach wie vor habe ich mist gebaut, da ich schon beim unterschreiben des Vertrags dem Amt davon erzählen sollte. Mal sehen was auf mich zukommt

Du informierst das Arbeitsamt über exakt das, was vorgefallen ist.
Und dann bekommst Du - zu Recht - die 3 Monate Sperre. Es fliegt ohnehin auf - und zwar schneller als Du kacken kannst. Weitere Sanktionen und Rückzahlung des zu Unrecht ausgezahlten ALG sind Dir in jedem Fall sicher.

Namaska 
Fragesteller
 07.06.2019, 15:55

Es gibt kein zu Unrecht erhaltenes ALG, da ich bis zum 03.06. Alle Leistungen rechtmäßig erhalten habe. Ein Zeitverzug von 3 Tagen wird doch wohl noch in einem gesprächsfähigem Rahmen sein. Ich werde dem Arbeitsamt den Fall genauso schildern und ggf. Die Sperre hinnehmen, aber zumindest darüber sprechen muss ich doch können