In die Selbständigkeit und ALG 1 beziehen ohne Sperre?
Ich bin momentan im Angestellenverhältnis seit 2 Jahren und möchte dort gerne kündigen, um anschließend selbständig zu werden. Ich weiß noch nicht wann und wie hoch die Umsätze sind, die aus der Selbstständigkeit generiert werden können. Zur meiner Frage: bin ich berechtigt als Selbstständiger ALG 1 zu beziehen? Und muss ich seitens des Arbeitsamt mit einer Sperre rechnen, weil ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber gekündigt habe?
3 Antworten
Wenn du selbst kündigst, riskierst du eine Sperre. Stelle dir das Selbständigsein nicht so einfach vor! Du mußt einen hohen zeitlichen Einsatz bringen, Feierabend und Wochenenden/Feiertage können insbesondere in der Anfangsphase zu Fremdwörtern werden. Du mußt Krankenkasse, Rentenversicherung usw. alles selbst bezahlen.
Bei einer Selbständigkeit mußt du zumindest am Anfang Investitionen tätigen und damit rechnen, dass du mehrere Monate kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hast.
Umsätze sind zwar wichtig, aber nicht so entscheidend. Viel wichtiger sind die Gewinne! Das ist das Geld, das unterm Strich für dich persönlich übrigbleibt.
Bei Eigenkündigung erfolgt natürlich schon mal eine 3monatige ALG1 Sperre.
Wenn Du dann auch noch gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst weil Du Dich selbständig machen möchtest gibt es auch danach kein ALG1.
Für den Bezug musst Du natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und auch Bewerbungen schreiben!
Hallo Freakytt,
alles geht, wenn man weiß wie es geht und was nicht passt wird passend gemacht.
Ablauf:
- In der Zeit in der Du noch angestellt bist wird das Unternehmenskonzept geschrieben und geschaut ob estragfähig ist!
- Sollte es tragfähig sein: Kündigen oder Kündigen lassen.
- Übergang in ALG I
- Gründung aus der Arbeitslosigkeit, um Fördermittel zu erhalten
- Wenn Du selbständig bist, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen
Noch Fragen? Dann einfach melden;)