Muss ich meinen Eltern mein Passwort geben?

7 Antworten

Naja prinzipiell müsstest du ihnen die Pin geben, wenn sie das möchten.

Aber sie dürfen deine Nachrichten und Emails NICHT lesen. Bei denen gilt genau so das Briefgeheimnis.

Haben sie allerdings einen berechtigten Grund zur Sorge, dürfen sie deine Nachrichten doch lesen. Dann sind sie sogar verpflichtet dem nachzugehen...

Beispiel: sie dürfen nicht nur mal so aus Interesse in deinen Nachrichten lesen. Bekommen sie aber einen Hinweis, dass du über Whatsapp bedroht wirst oder ein begründeter Verdacht besteht, dass du selber "Mist" baust, haben sie das Recht nachzugucken.

Artus01  07.05.2016, 15:45


Aber sie dürfen deine Nachrichten und Emails NICHT lesen. Bei denen gilt genau so das Briefgeheimnis.

Kannst Du das auch mit einem § begründen?

playzocker22  07.05.2016, 16:06

Nein aber was geht die das an was er mit seinen freunden schreibt?

Mieze1231  07.05.2016, 18:21

Das ist im Fernmeldegeheimnis mit inbegriffen.
$ 88 Abs. 1 sowie $ 206 Abs. 5 StGB

($ = Paragraph)

Artus01  10.05.2016, 12:23
@Mieze1231

Du solltest die von Dir angeführten § auch verstehen bevor Du hier solchen Unsinn verbreitest.

Der § 88.1 Telekommunikationsgesetz befaßt sich sich mit Personen die mit einem Telekommunikationsvorgang befaßt sind oder waren. Schon hier paßt es bei den Eltern nicht!

der § 206.5 StGB kann also auch nicht zutreffen.

Mieze1231  10.05.2016, 15:33

Ich weis nicht, was an den Paragraphen so schwer zu verstehen ist.
Der Junge hat über Nachrichten einen Telekommunikationsvorgang und der geht niemanden sonst etwas an.

(TKG) § 88 Fernmeldegeheimnis
(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindugsversuche.

(StGB) § 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
(5) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

Artus01  13.05.2016, 12:48
@Mieze1231

Im Gegensatz zu dir verstehe ich Paragraphen recht gut.

Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war.

Die Eltern waren keinem Telekommikationsvorgang des Sprößlings beteiligt. Diser Paragraph bezieht sich auf Mitarbeiter von Telkommunikationsunternemen. So schwer zu vertehen ist das doch nicht.

Und in § 206 StGB steht genau das Gleiche. Dieser Paragraph regelt nur die Strafe die bei einem Verstoß gegen das Telekommunkationsgesetz die Folge sein kann, da das Telekommunikationsgesetz für den § 88 TKG keine eigene Sanktion dafür vorsieht.

turnmami  14.05.2016, 11:02
@Mieze1231

Sorry. kein Minderjähriger kann sich gegenüber Eltern auf das Fernmeldegeheimniss berufen, da die Eltern eine Aufsichtspflicht haben!!!

Artus01  14.05.2016, 12:30
@turnmami

Richtig, aber das hatte ich in meiner eigentlichen Antwort bereits angeführt.

Bei einem Elternabend wurde uns von der Polizei geraten, regelmässig die Handys unserer Kinder zu untersuchen.

Daher kannst du dich hier nicht auf deine Privatsphäre berufen. 

Bei mir hättest du die Wahl, entweder kriegen die Eltern die Pin, oder du eben kein Handy!

Warum brauchen sie die pin denn? Es ist dein Handy also geht es sie nichts an was da drauf ist. Daten auf dem Handy gehören zur privatsphäre die jeder hat und die nicht verletzt werden darf außer du willst dass deine Eltern an dein Handy können (was ich nicht glaube)

haufenzeugs  07.05.2016, 10:55

hier handelt es sich um ein kind. die eltern haben die pflicht zu kontrollieren und sicherzustellen, dass kind keinen schwachsinn macht.

playzocker22  07.05.2016, 12:02

Nein. Kinder haben auch privatsphäre. Wenn ich in dem alter wäre würde ich meine Eltern auch nicht ans handy lassen weil es die nichts angeht was auf meinem handy ist.

turnmami  07.05.2016, 13:29
@playzocker22

doch, bis 18 geht das die Eltern sehr viel an!

Artus01  07.05.2016, 15:48
@playzocker22

Wenn ich in dem alter wäre würde ich meine Eltern auch nicht ans handy lassen

Dann hättest Du die längste Zeit ein Handy besessen.

playzocker22  07.05.2016, 16:05

Was habt ihr denn? Was ich aufm handy hab geht doch meine Eltern nichts an! Auch wenn er 13 ist.

ilikemustangs  14.05.2016, 09:39

Quatsch.

Schwierige Frage.

Ich würde denken: Wenn deine Eltern dir ein Handy gekauft haben, sollten sie dir auch genug vertrauen, dass du es vernünftig benutzt, und sie sollten dir deine Privatsphäre lassen.

Wenn sie dir andererseits nicht vertrauen können, sollten sie dir das Handy wieder wegnehmen.

Du musst selbst wissen, ob du deinen Eltern einen Anlass gegeben hast, dir nicht zu vertrauen.

nö musst du nicht. sie können dir das handy auch wegnehmen und den pin auslesen. dann lebst du eben ohne handy. ein recht auf privatsphäre hast du wenn du erwachsen bist.