Tiefgaragen Stellplatz kann nicht genutzt werden ?

9 Antworten

der Mieter des Platzes neben ihrem, fährt regelmässig das Auto auf dem Stellplatz meiner Mutter an, leider ist das nicht zu beweisen. 

Wird win Auto angefahren, dann kann ein Gutachter oder vielleicht vorher die Polizei das beweisen.

Da schaut man bei dem beschädigten Auto und bei dem angeblich verursachendem Auto nach wo es Beschädigungen in entsprechender Höhe gibt und wo z.B. Lackrückstände sind.

Mietminderung ist nicht möglich.

SuperMaxMo 
Fragesteller
 18.02.2018, 18:41

Auch wenn die *gemietete Sache* nicht genutzt werden kann ?

johnnymcmuff  18.02.2018, 19:08
@SuperMaxMo

Sie kann doch genutzt werden, nur das eben ein anderer Mieter unvorsichtig beim Einparken ist; dafür kann der Vermieter ja nichts.

Havenari  18.02.2018, 18:43

Sie kann aber genutzt werden.

FresherKnilch  18.02.2018, 18:44
@Havenari

genau so siehts aus.

diese SUVs sind teils ziemlich groß & breit geworden. Mein Transporter paßt wegen der Höhe > 2 m wohl nicht in eine Tiefgarage.

Kann der Mieter nicht vernünftig einparken & nützt dann quasi den Stellplatz der Mutter mit, ist das schon abmahnfähig.

Leider wurde vom ADAC auch moniert, daß alte Tiefgaragen viel zu kleine Parkplätze für moderne Autos haben

Bei Unfallflucht gibt es schon Beweise. Die Polizei hat hier fast alle Lackproben sämtlicher Hersteller archiviert

SuperMaxMo 
Fragesteller
 18.02.2018, 18:45

*Abmahnfähig* - wer muß den dann abmahnen ?.....Leider fühlt sich weder die Hausverwaltung noch der Vermieter zuständig :o(

FresherKnilch  18.02.2018, 18:55
@SuperMaxMo

Anzeige bei der Polizei erstatten. Dann geht alles seinen Gang. Wenn eine Vermutung betreffend des Täters schon vorhanden ist, und wenn dieser sich bei einer Befragung durch die Beamten nicht schuldig bekennt, hast du innerhalb von 3-4 Tagen einen Laborbericht der eindeutig ist.

FresherKnilch  18.02.2018, 18:49
Leider wurde vom ADAC auch moniert, daß alte Tiefgaragen viel zu kleine Parkplätze für moderne Autos haben

Was natürlich daran liegt, dass der ADAC nur ein Sprachrohr der deutschen Automobilhersteller ist. Wie dämlich ist die Aussage denn? Sollte man dann in Zukunft alle Parkplätze auf 4m Breite anlegen? Wer weiß welche Dimensionen die Autobauer in Zukunft anstreben?

Es ist doch logisch, dass beim Entwurf eines Fahrzeuges die vorhandene Infrastruktur maßgebend für die Dimensionen ist. Nicht umgekehrt.

Gerade die Deutschen Hersteller arbeiten mit immer schwereren und wuchtigeren Karren dafür, dass der deutsche Schadstoffausstoß wieder steigt anstatt zu sinken. Mit Minderwertigkeitskomplexen lässt sich eben gut Asche machen.

sr710815  19.02.2018, 07:02
@FresherKnilch

ältere Parkhäuser sind eben noch nicht ausgelegt auf die immer breiteren SUV. Abgesehen von diesen Fälschungen beim ADAC ist dennoch die Pannenhilfe ganz gut & ausgegliedert zu der AG (Versicherungsdienste, etc)

Deshalb habe ich mir ein E-Bike gekauft :)

Es gibt hier zwei Themen, die erstmal nichts miteinander zu tun haben:

1. Die Sachbeschädigung. Das ist ein zivilrechtliches Anliegen zwischen dem Geschädigten und dem mutmaßlichen Verursacher. Da es ja keine öffentliche Garage ist, sollte der Kreis möglicher Verursacher ja überschaubar sein.

Vielleicht ist der Verursacher einfach nicht in der Lage, schadenfrei einzuparken. Dafür kann dann der Parkplatz nichts.

2. Die Größe des Stellplatzes: hierfür gibt es Verordnungen, die sich von Land zu Land unterscheiden können. Schau mal in die Garagenverordnung deines Bundeslandes. Sollte der Platz tatsächlich zu klein sein, könnte ein Mangel vorliegen und eine Mietminderung rechtfertigen.

1. Wenn euch eine Wohnung mit Stellplatz nicht passt, müsst ihr sie nicht anmieten.

2. Wenn ihr keine Genehmigung zur Untervermietung habt, ist es ein Grund für den Vermieter euch fristlos zu kündigen.

3. Ihr habt die Mieteinnahmen sicherlich dem Finanzamt gemeldet, ansonst handelt es sich um Steuerhinterziehung.

Also noch mal gut überlegen, ob und wie ihr euch jetzt grundlos ins Knie schießt.

4. Da euer vorheriger Mieter sein Auto auf dem Parkplatz parken konnte, ist der Parkplatz als solcher auch zu nutzen und ihr könnt eurem Vermieter sowieso gar nichts.

5. Eine ungerechtfertigte Mietminderung ist ebenfalls ein Grund für den Vermieter euch zu kündigen.

6. Schäden durch andere Parkplatznutzer sind nicht eure Sache. Der Mieter mit dem Schaden muss Sachbeschädigung und Unfallflucht anzeigen, dann wird die Polizei aktiv. Den Verdächtigen kann er sogar benennen, also können sehr schnell Spuren gesichert und ausgewertet werden. War es der Verdächtige, ist der Führerschein für längere Zeit weg. Gleichzeitig kann sich der Geschädigte an die Versicherung des Verursachers wenden und die Begleichung des Schadens einfordern - sie ist in der Haftungspflicht.

SuperMaxMo 
Fragesteller
 18.02.2018, 19:13

Ach herrje....is ja der absolute Horror :o(

baugutachter holen, den das begutachten lassen, ihm dafür um die 1000€ geben

sagt er, ist normal so, pech für euch

sagt der, das ist ein baumangel, habt ihr optionen

du bist in der beweispflicht, dass der nicht nutzbar ist

SuperMaxMo 
Fragesteller
 18.02.2018, 18:39

Gibt es irgendwo vielleicht auch *Richtlinien* wie groß ein Parkplatz sein sollte/muß ?.....Messen kann ich ja auch selbst ;o)

SPD45Prozent  18.02.2018, 18:40
@SuperMaxMo

ja, bestimmt, neubauverordnung (dein bundesland), müsste die heißen oder so

FresherKnilch  18.02.2018, 18:44
@SuperMaxMo

Du gehst die Sache falsch an. Ihr habt mit einem Baugutachter nichts zu tun. Der Geschädigte muss die Sachbeschädigung am Fahrzeug anzeigen. Alles andere ist nicht euer Bier.

FresherKnilch  18.02.2018, 18:42

Warum einen Baugutachter? Das Problem ist der Mieter des benachbarten Parkplatzes. Wenn er der Meinung ist, es sei unmöglich dort ohne Kollateralschäden einzuparken, dann darf er a) nicht trotzdem drauffahren und b) muss ER ein entsprechendes Gutachten anstreben.

Ich kann doch auch nicht Fussgänger überfahren und darauf warten bis einer der Hinterbliebenen ein Gutachten anstrengt das beweist, dass die Straße an dieser Stelle zu schmal ist.

SPD45Prozent  18.02.2018, 18:44
@FresherKnilch

ne, da kannst du trotzdem was machen, wenn dein platz nicht astrein ist, ist er auch kein astreines geld wert

es geht ihm doch gar nicht um die schäden, die sind ihm doch völlig egal, es geht ihm um die nutzung

SuperMaxMo 
Fragesteller
 18.02.2018, 18:47
@FresherKnilch

Sehr netter Kommentar ;o)....musste mich ja grad total weglachen.....SORRY

FresherKnilch  18.02.2018, 18:51
@SPD45Prozent
es geht ihm um die nutzung

Und der Platz ist offensichtlich einwandfrei nutzbar. Immerhin stand ein Auto drauf das schon mehrfach angefahren werden konnte.

Wenn, dann ist es der Stellplatz nebenan, der ein normales Einparken unmöglich macht. Der geht aber den Stellplatzinhaber dieser Parkfläche nichts an.

Hier liegt ein Fall von Sachbeschädigung vor. Mehr nicht. Und mehr wird sich auch nicht ergeben, wenn man einen Baugutachter bemüht. Das obliegt dem Unfallverursacher.