Muss ich meine Frau in die Wohnung lassen?
Meine Frau ist vor einigen Wochen nicht mehr nach hause gekommen, nachdem ich sie als vermisst gemeldet hatte, hat die Polizei sie nach einigen Tagen ausfindig gemacht, mir aber ihren derzeitigen Aufenthalt nicht mitgeteilt.
Kurz darauf ist sie mitten in der Nacht nach hause gekommen, hat hier rumgekramt, den Kühlschrank leer gefressen und wieder abgezogen.
Einige Tage danach kam sie wieder mitten in der Nacht, hat wieder einige Sachen mitgenommen, dann war sie wieder weg, genau so wie die Kaffeemaschine, die ich morgens dann vermisst habe.
Letztens bekam ich Post vom Jobcenter, (ich arbeite zwar, mein Lohn reicht aber nicht für eine drei köpfige Familie aus) die teilten mir mit, sie hätten heraus bekommen das meine Frau nicht mehr bei uns wohnen würde und hätte erstmal die Leistungen eingefrohren, bis ich denen belegt habe seit wann und warum meine Frau ausgezogen ist.
Nachdem ich nun mit dem JC telefoniert habe, habe ich heraus gefunden, das meine Frau sich von unserer gemeinsamen Wohnung abgemeldet hat.
Jetzt nachdem es offiziell ist das meine Frau nicht mehr hier gemeldet ist, habe ich ein neues Schloß in die Wohnungstür eingebaut. Die Klingel stelle ich in der Nacht auch ab, damit wir ungestört schlafen können.
Muß ich meine (noch) Frau denn nun in die Wohnung lassen, dann wann es ihr passt oder kann ich darauf bestehen, das sie sich vorher anmeldet und vielleicht sogar einen Termin mit mir vereinbahrt wann es mir denn passt ?
10 Antworten
Sie hat es so gewählt,und Du musst sie nur noch nach vorheriger Absprache in die Wohnung lassen,in deinem beisein.Sie hat natürlich das Recht ihre Kinder zu sehen,und auch persönliche Sachen aus der Wohnung zu holen.
Dazu kann man sie nicht zwingen wenn sie nicht will.Es kann sein das sich nach einiger Zeit die Einstellung ändert und sie ihre Mutter doch wieder sehen will dann solltest Du sie auch lassen.Ich kann euch gut verstehen,da ist Wut ,Enttäuschung,und vor allem Unverständnis!Ich habe das auch mal mitgemacht und besonders Kinder leiden darunter,wenn schon erwachsene das nicht verstehen wie sollen das dann Kinder.Ich wünsche euch alles Gute,gruß andie.
Da hast du Recht !! Danke dir :)
wenn sie sich von der gemeinsamen whg abgemeldet hat, hat sie keine rechte mehr an der Whg. weder das du sie reinlassen musst noch sonst was
lg
stimmt das so?
Wenn sie im Mietvertrag steht, ist es doch auch ihre Wohnung. Hat das etwas mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zu tun? Hat sie deswegen wirklich keine Rechte mehr?
Ich würde sie allerdings auch nicht so ohne weiteres mehr reinlassen.
nein musst du nicht sie wohnt da offiziell ja nicht mehr... wenn sie sich trotzdem zutritt verschafft is das hausfriedensbruch
Muss er ,da sie das Recht hat ihr Kind zu sehen!
das recht das kind zu sehen ja aber nicht das recht die wohnung zu betreten da sie da nicht mehr gemeldet is...
Sie hat immernoch das Recht das Kind zu sehen ("eine drei köpfige Familie"). Da kannst du nicht wirklich etwas machen.
das recht das kind zu sehen ja aber nicht das recht in die wohnung zu kommen
Sie kann immer in die Wohnung wenn das Kind in der Wohnung ist. Man kann ja nicht wissen was sie wirklich will
nein auch nicht ihm gehört die wohnung selbst wenn das kind drin is muss er sie nicht rein lassen...
Das Kind will aber ihre Mutter nicht sehen, sie möchte auch nicht, das sie kommt und hier rum krammt. Sie ist immerhin 12 Jahre alt und ihre Stimme zählt auch.
dann kannst du sie rein lassen wenn es dir nichts ausmacht... aber unangemeldetr musst du sie nicht rein lassen
Ihre Tochter möchte aber sie nicht sehen, da ist die Entäuschung wohl zu groß.