Muss ich mein unbenutztes Fitness-Abo bezahlen?
Kurz meine Story:
Ich war mit einem Freund ins örtliche Gym gegangen. Wir hatten ein 6-Monate Abo gemacht (ca. 600.-). Wir waren immer aktiv dort. Wir hatten natürlich auch eine Mitglieder-Karte für den schnellen Eintritt bekommen (Bearbeitungsgebühr 49.-). Einen Vertrag haben wir (ich wüsste es auf jeden Fall nicht mehr) nicht unterschrieben (nur mündlich). Wir bekamen einen Einzahlungsschein für diese 6 Monate und haben dies direkt bezahlt.
Nun etwa 1-2 Jahre später (ca. im April) ging ich wieder einmal ins Gym. Meine Mitglieder-Karte hatte ich nicht mehr. Ich ging hin und sagte (war fest davon überzeugt) dass ich wieder ein 6 Monate-Abo möchte. Ich wurde gefragt ob ich schon mal dort war. Daraufhin sagte ich, ich war bereits hier vor etwa einem Jahr aber habe meine Karte nicht mehr. Im System haben sie mich gefunden. Er fragte nach ob die Adresse noch aktuell ist (war sie). Ich dachte ich bekomme jetzt eine Rechnung und gehe direkt wieder nach Hause. Er sagte jedoch ich könne direkt anfangen zu trainieren. Die Rechnung schicke er nach Hause. Für die neue Karte muss ich nochmals 49.- bezahlen. Ich ging also trainieren ohne zu bezahlen an diesem Tag. (Sonst Einzeltraining: 20.-).
Nach diesem einen Training ging ich nicht mehr ins Gym. Die Rechnung kam und ich wollte das Abonnement doch nicht mehr. Blöd von mir. Er (der eine Fitness-Trainer) schrieb mir auf WhatsApp da ich paar Tage später die Rechnung immer noch nicht bezahlt habe. Ich schrieb ihm dass ich es mir aus finanziellen Gründen eigentlich anders überlegt habe. Ich würde gerne einfach das einzelne Training von diesem Tag bezahlen + die anfälligen Bearbeitungsgebühren die umsonst waren. Jedoch meinte er dies ist verbindlich weil ich gesagt habe ich möchte das Abonnement. Wie sieht das nun vom Gesetz her aus? Ich habe nichts unterschrieben!! Beim 1. Mal weiss ich nicht mehr zu 100% ob ich wirklich nichts unterschrieben habe, aber ich glaube fest daran dass ich auch damals nichts unterschreiben musste.
Nun habe ich vom Staat eine Betreibung am Hals. Lohnt es sich Rechtsvorschlag zu machen? Ich bin seit dem einen Training nie mehr im Gym gewesen.
3 Antworten
"Ich bin seit dem einen Training nie mehr im Gym gewesen."
Inwiefern ist das relevant? Du hast ein Abo bzw. einen Vertrag abgeschlossen und musst für den natürlich bezahlen.
"edoch meinte er dies ist verbindlich weil ich gesagt habe ich möchte das Abonnement. Wie sieht das nun vom Gesetz her aus? Ich habe nichts unterschrieben!"
Egal. Ein mündlicher Vertrag zählt genauso, außerdem zusätzlich noch schlüssiges Handeln weil du an dem Tag ja auch da warst und das Gym in Anspruch genommen hast.
Für einen Vertrag im Fitnesscenter gibt es keine Formbindung. (Für einen Mietvertrag übrigens ebenfalls nicht ;) ) Tendeziell erfordert fast nichts im normalen Tagesgebrauch eine Schriftform.
Der Vertrag im Gym ist per se ein Mietvertrag. Hab gerade nachgesehen, es gibt wohl kein Schriftformerfordernis. Der Fragensteller ist gearscht
Wenn du nichts unterschrieben können die ja nix nachweisen. Aber da du jetzt gesagt hast das du 6 Monate weiter willst müsstest du das eigentlich zahlen aber halt! Geh bei solchen Fragen an die Polizei und hol dir dort Hilfe!
Seit wann ist die Polizei Ratgeber für zivilrechtliche Angelegenheiten?
👍👍👍
Junge damit meine ich die kennen das Gesetz?
Die Polizei macht aber keine Rechtsberatung in Sachen Zivilrecht.
Und den Jungen habe ich mal überlesen.
Wie sieht das nun vom Gesetz her aus? Ich habe nichts unterschrieben!!
Mündliche Absprachen gelten auch.
Laut Gesetz müsste man eigentlich ein Vertrag unterschreiben.
Grundsätzlich ist ein mündlicher Vertrag verbindlich, es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Dieser Grundsatz entfällt jedoch, wenn das Gesetz eine Formerfordernis stellt, die für die Wirksamkeit des Vertrages erforderlich ist. Nun ist die Frage was für ein Vertrag liegt vor? Ein Mietvertrag? Wenn ja, dann müsste (ich glaube) eine Formerfordernis gelten