Rechnung bezahlen die mit i.A. unterschrieben wurde?

2 Antworten

Ja, wenn du die Beauftragung unterschrieben hast, kommt es zu einem Vertrag zwischen dir und dem Handwerker. Wer die Musik bestellt, zahlt diese auch. Ob du mündliche Absprachen mit deinem Verpächter getroffen hast, spielt in diesem Falle keine Rolle. Du hättest dir per Unterschrift von deinem Verpächter die Kostenübernahme bestätigen lassen müssen, oder aber ihn bitten, dass er den Handwerker bestellt. So wie es jetzt aussieht, bist du der Zahlungspflichtige. Es spielt auch keine Rolle ob du mit i. A. unterschrieben hast.

Du hast den Auftrag ausgelöst und musst die Leistung auch bezahlen. Das "i.A." schützt Dich dabei nicht. Du kannst das Geld im Nachgang nur bei Deinem Verpächter einklagen. Wenn der Auftrag nur in Absprache ohne Nachweis ausgelöst wurde, dann wird es aber schwierig, diese Absprache nachzuweisen.