Muss ich mehr Kindesunterhalt bezahlen, wenn ich nen zusätzlichen 450 euro job mache?
Hallo
Ich zahle schon laut Düsseldorfer Tabelle den 100-prozentigen Satz Kindesunterhalt . Ich verdiene 1900 € netto und zahle 644 € unterhalt für zwei kleine Kinder.
Da ich nur 1250 euro zum leben habe, wollte ich einen zweiten Job annehmen. Werden die 450 Euro mit dem 1900 mit eingerechnet? So das ich noch mehr zahlen muss?
2 Antworten
Wenn du schon Vollzeit arbeitest und für die minderjährigen Kinder schon mehr als den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zahlst bzw.min. den Mindestunterhalt, dann kann man davon ausgehen, dass durch einen Nebenjob dann nicht mehr zu zahlen ist.
Würde das ganze dann soweit gehen das es vor Gericht enden würde, dürfte dein Nebeneinkommen meines Wissens nach max.bis auf 50 % angerechnet werden, dabei müssten dann zusätzlich ggf. noch notwendige anfallende berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten berücksichtigt werden.
Übt der unterhaltspflichtige Elternteil bereits eine Vollzeittätigkeit aus, so ist eine zusätzlich ausgeübte weitere Nebentätigkeit in der Regel “überobligatorisch” (“nicht geschuldet”). Eine solche überobligatorische Tätigkeit darf jederzeit eingestellt werden. Die Einkünfte aus der Nebentätigkeit werden dann allenfalls zum Teil angerechnet. Ob überhaupt ein Teil und in welcher welcher Höhe als Einkommen angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab.
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/nebeneinkuenfte/
Von den Gerichten werden max. 50% angerechnet.
Wenn man jetzt mal von 1900 netto ausgeht und nur die 5% abzieht, dann verbleiben 1805 plus halber Nebenjob (wo ebenfalls die 5% abgezogen werden), dann kommst du knapp über die 1901 und damit in Stufe 2.
Allerdings bekommen die Kinder ja bereits den Mindestunterhalt und so würde es, wie fast immer, eine Einzelfallentscheidung werden ob der Nebenjob überhaupt berücksichtigt werden würde...
Hier noch ein Urteil vom OLG Koblenz, Beschl. v. 01.04.2016 - 13 UF 44/16. Da forderte die Exfrau die Anrechnung des Nebenjobs - ohne Erfolg!
Aber selbst wenn eine Anrechnung erfolgt: die Sprünge betragen um die 20 Euro pro Kind... Also blieben dir immer noch 400 Euro für dich.