Muss ich mehr Kindesunterhalt bezahlen, wenn ich nen zusätzlichen 450 euro job mache?

2 Antworten

Wenn du schon Vollzeit arbeitest und für die minderjährigen Kinder schon mehr als den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zahlst bzw.min. den Mindestunterhalt, dann kann man davon ausgehen, dass durch einen Nebenjob dann nicht mehr zu zahlen ist.

Würde das ganze dann soweit gehen das es vor Gericht enden würde, dürfte dein Nebeneinkommen meines Wissens nach max.bis auf 50 % angerechnet werden, dabei müssten dann zusätzlich ggf. noch notwendige anfallende berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten berücksichtigt werden.

Übt der unterhaltspflichtige Elternteil bereits eine Vollzeittätigkeit aus, so ist eine  zusätzlich ausgeübte weitere Nebentätigkeit in der Regel “überobligatorisch” (“nicht geschuldet”). Eine solche überobligatorische Tätigkeit darf jederzeit eingestellt werden. Die Einkünfte aus der Nebentätigkeit werden dann allenfalls zum Teil angerechnet. Ob überhaupt ein Teil und in welcher welcher Höhe als Einkommen angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab. 

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/nebeneinkuenfte/

Von den Gerichten werden max. 50% angerechnet.

Wenn man jetzt mal von 1900 netto ausgeht und nur die 5% abzieht, dann verbleiben 1805 plus halber Nebenjob (wo ebenfalls die 5% abgezogen werden), dann kommst du knapp über die 1901 und damit in Stufe 2.

Allerdings bekommen die Kinder ja bereits den Mindestunterhalt und so würde es, wie fast immer, eine Einzelfallentscheidung werden ob der Nebenjob überhaupt berücksichtigt werden würde...

Hier noch ein Urteil vom OLG Koblenz, Beschl. v. 01.04.2016 - 13 UF 44/16. Da forderte die Exfrau die Anrechnung des Nebenjobs - ohne Erfolg!

Aber selbst wenn eine Anrechnung erfolgt: die Sprünge betragen um die 20 Euro pro Kind... Also blieben dir immer noch 400 Euro für dich.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf