Wieviel Kindesunterhalt mindestens zahlen mit Unterhaltstitel?

3 Antworten

Du musst unterscheiden: Auf der einen Seite ist die Frage, was Du aktuell nach dem Gesetz und nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen müsstests. Auf der anderen Seite ist die Frage, was Du nach dem bestehenden Titel zahlen musst. Beide´Beträge müssen nicht übereinstimmen.

Solange der Titel in dieser Höhe weiterbesteht, musst Du zahlen, was in dem Titel steht - egal, ob dieser Betrag eigentlich aktuell nach dem Gesetz und der Düsseldorfer Tabelle überhaupt noch richtig ist. Sollte der im Titel festgesetzte Betrag höher sein als deine "eigentliche" derzeitige Unterhaltspflicht, so musst Du irgendwie versuchen, diesen Titel aus der Wellt zu schaffen bzw. auf den richtigen Betrag anzupassen.

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: erstens kann die Kindesmutter erklären, dass Sie damit einverstanden bist, wenn Du statt 398,- Euro nur noch einen geringeren Betrag zahlst, und dass auf den weitergehenden Betrag verzichtet. Sollte sie dazu nicht bereit sein, so kannst Du zweitens beim Familiengericht eine Abänderung des Unterhaltstitels beantragen.

Natürlich stellt sich die Frage, wie viel Unterhalt Du denn aktuell eigentlich zahlen müsstest. da ist es nun keineswegs so, dass Du einen einmal festgesetzten Betrag immer weiter zahlen müsstest. Es ist auch nicht etwa so, dass man sein Einkommen nicht reduzieren darf. Wenn Du aufgrund deines neuen Einkommens in eine niedrigere Einkommensstufe kommst, so verringert sich auch die gesetzliche Unterhaltspflicht. Du Darfst nur nicht die unterste Stufe der Tabelle unterschreiten, d.h. Du musst immer wenigstens den Mindestunterhalt zahlen.  

Der Unterhalt wird nach deinen Verdienst berechnet. Sag denen Bescheid wieviel du verdienst (verdienstbescheinigung) und gleich das an.

Und das ist so einfach? Das Jugendamt prüft doch die letzten 12 Monate. Da habe ich ja mehr verdient. Aber jetzt ist es ja weniger. Und der Titel  halt. Weiß ja nicht was das Ding bedeutet. Gruß und danke dir für die schnelle Antwort.

Ja, aber du hast ja auch proportional zu deinem Verdienst Unterhalt bezahlt. Wenn der verdienst sich ändert, dann muss mann den Unterhalt angleichen und nicht erst nach einem Jahr. Der Titel sagt ja nur, dass du Unterhalt zahlst, aber dieser muß auch im Rahmen deiner Möglichkeiten stehen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein Richtwert, und auf keinen Fall verbindlich. Du kannst den Unterhalt natürlich neu berechnen lassen, aber Freunde dich damit an, das dir auch aufgetragen werden kann dich um einen Nebenjob zu bemühen.

Du wechselst deinen Job, verdienst jetzt weniger und Leidtragender soll jetzt dein Kind und evtl. sogar der Steuerzahler sein?
Warum wechselst du denn den Job, wenn du jetzt so wenig verdienst, das du um ca. 20 € für dein Kind feilschen musst?

Wenn du es genau wissen willst, bin ich zu der Kindsmutter gezogen. Von Niedersachsen nach Mecklenburg Vorpommern. Und sie ist dann nach nicht einmal zwei Wochen zu ihrem exmann zurück. Wir waren aber schon ein halbes Jahr zusammen. Kaum eingezogen hat sie gemerkt das sie ihr altes Leben zurück will. Obwohl die 15 Jahre auf mich gewartet hat. So, deswegen. Und ich falle zwei Stufen zurück. Also doch mehr. Und wenn man nichts mehr hat, alles wegen ihr aufgeben hat sind 50€ ganz schön viel Geld. Keine Wohnung, kein Auto, und jetzt wieder ein Job den man kriegen kann. Und übrigens nebenjobs werden nicht mit eingerechnet. Dürfen die nicht. Meine Frage was den Titel angeht kann auch keiner beantworten. Aber gut.
Selbst hier wird man als Verbrecher abgestempelt. Ich zahle wenigstens regelmäßig. Gibt genug andere. Also bitte

Und übrigens habe ich auch noch zwei kleine Kinder mit meiner noch Ehefrau. Die müssen auch bedient werden. So.

Bzgl. dem Titel, hiermit hat deine Frau die Sicherheit, das wenn du nicht zahlen solltest sie eine Pfändung veranlassen kann. Dieser schränkt dich nicht in der Wahl deines Arbeitgebers ein, sondern ist nur eine Sicherheit das Sie auch wirklich das Geld bekommt.

PS: Ich habe dir auch nicht Unterstellt das du nicht zahlst, oder das du ein Verbrecher wärst. Allerdings werden dir diese Fragen bestimmt gestellt, wenn du den Unterhalt neu berechnen lassen möchtest.