Muss ich jeden auf meine Toilette lassen? Gesetz in Deutschland?

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Im Grundgesetz, Artikel 13, 1. Absatz steht: Die Wohnung ist unverletzlich. Das heißt, die Wohnung steht unter einem ganz besonderen Schutz. Du musst nicht einmal die Polizei in deine Wohnung lassen, brauchst nicht einmal die Tür zu öffnen, geschweige denn, jemanden auf deine Toilette zu lassen.

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080111070949AAVb2Pz

Kleine Revidierung verbrannteerde,

... die Polizei darf sehr wohl eine Wohnung, auch gegen den Willen des Wohnungsinhabers betreten, wenn das Betreten durch ein Gesetz erlaubt ist. Neben dem Strafprozessrecht gibt es in jedem deutschen Bundesland auch ein Gefahrenabwehrrecht, in welchem Rechtsgrundlagen bestehen, die ein Betreten der Wohnung durch die Polizei - auch gegen den Willen des Wohnungsinhabers - begründen können. Zu sagen, dass man nicht einmal die Polizei in die Wohnung lassen muss, ist daher nur bedingt richtig.

IdS

MrDirekt

Nun ja, d.h. nein. Was heißt denn bei dir? Betreibst du eine Kneipe, Gastwirtschaft, Restaurant oder so etwas? Dann gehört die Toilette zur Grundausstattung (ohne diese dürftest du sie ja gar nicht betreiben) und dann würde die Antwort ja lauten. In deinen Privaträumen? Na ja, da stellt sich die Frage wie wasserdicht und geruchsneutral sind die Polster deiner Sitzgarnitur? ;-) Vielleicht kannst du uns noch einige weiterführende Hinweise geben?

Mann! Das ging aber schnell. So schnell kann ich nu auch nicht tippen...

von so einem gesetz habe ich auch bereits gehört..... hab auf die schnelle nichts gegoogelt bekommen. aber weshalb könnte man dich als toilettenbesitzer verklagen? wegen unterlassener hilfeleistung? was passiert im schlimmsten fall? die person amcht sich in die hose, ist aber nicht ernsthaft gesundheitlich angeschlagen und das verfahren würde eingestellt werden. du aber hast das hausrecht bei dir zuhause udn somit auch über dein wc!

Nein musst du nicht.Ich allerdings sehe das nicht so eng,Jeder kann mal in "Not"geraten und da die Leute nicht gerade Schlange bei mir stehen,gucke ich sie mir an und lasse sie dann auf die Toilette,bin noch nie enttäuscht worden.

das kann aber auch böse ausgehen,du weißt nie wer auf deine toilette geht..

Nein, das musst du nicht.

Du entscheidest, wer deine Wohnung betritt, denn die Unverletzbarkeit deiner Wohnung ist sogar im Grundgesetz festgeschrieben. Natürlich gibt es Ausnahmen, bei denen zu jemanden herein lassen musst. Das trifft aber nicht auf plötzlichen Harndrang zu.

Auch ein Unglücksfall, eine Notlage oder eine allgemeine Gefahr im Sinne des §323c StGB "Unterlassene Hilfeleistung" liegt hier nicht vor.