Muss ich in der Autowerkstatt Sachen bezahlen für die ich keinen Auftrag erteilt habe?

10 Antworten

Nun die Kosten sind moderat und entsprechen dem Auftrag. 70 Euro entspricht weniger als 1 Arbeitsstunde und beinhalten die Prüfung. Dabei wurde ein Ölstand festgestellt, bei dem der Motor unter keinen Umständen mehr gestartet werden sollte. Die Vertragswerkstatt nimmt nur das zugelassene Öl des Autohersteller und keins vom Flohmarkt. Das müsstest du schon selbst machen Ölstand kontrollieren und mit Öl vom Diskounter nachfüllen, denn die Verwendung nicht zertifiziertes Öl schränkt die Gewährleistung ein.

Im Prinziep muss ihnen die Autowerkstatt vor zusätzlichen Dienstleistungen ein Angebot zuschicken oder bei kleineren Leistungen wie bei einem Ölwechsel fragen. Wen sie überhaupt nichts gesagt haben geht das eigentlich nicht

Du musst nur für Sachen bezahlen, die im Auftrag festgelegt waren. Alle anderen Sachen hätte man mit Dir Rücksprache halten müssen.

Du solltest es bezahlen. Es ist so das die Werkstatt so etwas durchaus machen darf falls ansonsten die Gefahr besteht das, das bei den Arbeiten am Fahrzeug ein Schaden entsteht. Die leisten nun mal Garantie für ihre Arbeit und haben keine Lust für Schäden für die sie nichts können zu haften. Es geht hier um 30€ das ist ein überschaubarer Betrag.

Zunächst einmal hast du einen Auftrag zur Prüfung und Instandsetzung erteilt. Dass das am Ende des Tages mit Kosten verbunden ist, war dir bewusst.

70€ dürften die Kosten für das Nachfüllen von Kältemittel sein.

Der Liter Öl ist nicht gerade billig aber für eine Werkstatt durchaus im Rahmen. Wenn 1 kompletter Liter gefehlt hat, war das Auto im Prinzip nicht mehr fahrbereit.

Mal anders herum gefragt. Was hättest du geantwortet, wenn die Werkstatt angerufen hätte und dir für Klima und 1 Liter Öl den Preis von insgesamt 100€ vorher mitgeteilt hätte?

Hättest du zugestimmt?