Muss Ich etwas zahlen wenn ich nichts Bestellt hab?

16 Antworten

wenn du sie nicht bestellt hast musst du auch nichts bezahlen. bewahre die karte auf. der anbieter kann da gerne klagen. er müsste dann beweisen das du bestellt hast.

daymonhip 
Fragesteller
 19.11.2014, 11:27

Der meinung bin ich auch, allerdings hat er ständig wiederholt das ich es mit meinem Geburtsdatum bestätigt habe und desshalb die Deutsche Rechtsgrundlage da anders aussehe.

jurafragen  19.11.2014, 11:30
@daymonhip

Genau dafür, dass er so einen Mist erzählt, wird der gute Mann bezahlt.

martinzuhause  19.11.2014, 11:31
@daymonhip

das sieht da nicht anders aus. dein geburtsdatum kann jeder rausbekommen. wenn da wieder einer anruft sagst du das du es als belästigung empfindest und keine anrufe mehr wünschst.

und wenn sie da irgendwelche daten abgleichen wollen bestätigst oder sagst du dazu nichts.

Kleckerfrau  19.11.2014, 11:33
@daymonhip

Das ist Quatsch. Mit einem Geburtsdatum bestätigt man keine Bestellung.

mepeisen  19.11.2014, 12:31
@daymonhip

"Werter Inkassomitarbeiter. Ich erteile Ihnen hiermit ausdrücklich Hausverbot und telefonisches Kontaktverbot. Setzen Sie sich darüber hinweg, erstatte ich sofort Strafanzeige gegen ihren Sauladen wegen Nötigung und bei dieser Gelegenheit gegen Ihre Mandantin wegen Betrugs und gegen Sie wegen Beihilfe zum Betrugs. Haben wir uns verstanden, guter Mann? Ich lege nun auf."

jurafragen  19.11.2014, 14:35
@mepeisen
"Werter Inkassomitarbeiter. Ich erteile Ihnen hiermit ausdrücklich Hausverbot und telefonisches Kontaktverbot

Ich habe da auch so einen lästigen Freund. Der meldet sich dann nach 2 Jahren wieder und kann sich nicht daran erinnern, dass ich ihm untersagt habe, mich anzurufen. Und meine Nachbarn. Dann erinnere ich ihn daran und dann ist wieder für 2 Jahre Ruhe.

mepeisen  19.11.2014, 15:25
@jurafragen
Und meine Nachbarn

Spätestens da würde ich Strafanzeige erstatten. Wenn ein "Freund" bei Nachbarn anruft, weil er dich wegen angeblichen Schulden sucht... Also ich denke, nach der Strafanzeige wird er sich dann dran erinnern können.

Goofy62  19.11.2014, 20:24
@daymonhip

Inkassokasper wiederholen immer ständig den Quark, den sie da jeden Tag erzählen. Der Quark wird davon aber nicht richtiger.

Unbestellte Ware, keine Zahlungspflicht, § 241a Abs. 1 BGB. So einfach sieht das aus. Ob dem Inkassokasper das passt oder nicht, das kann Dir wurst sein.

Die Bekanntgabe eines Geburtsdatums (aus welcher Quelle auch immer das stammt) ist im übrigen kein Beweis für einen Vertragsschluss.

Strafanzeige wegen des versuchten Betrugs erstatten.

Dem Inkassoladen zurückschreiben: die Forderung wird vollumfänglich bestritten, eine Kreditkarte habe ich nicht bestellt. Gemäß § 241a Abs. 1 wird eine Zahlung abgelehnt. Es steht dem Kartenaussteller anheim, die Karte zu sperren oder aber auf seine Kosten rückzuholen. MFG, basta.

Wahrscheinlich hat jemand anderes (Affiliate) die bestellt und Provision dafür kassiert. Das wäre Betrug.

Was Passiert Jetzt ?

Mehrere Möglichkeiten. Man müsste schon nachweisen, dass du und kein anderer die Ware bestellt haben. Deinen Willen solltest du aber schriftlich und belegbar erklären.

Vorschlag für ein Einschreiben: "Wertes Inkassobüro. Ihre Mandantin kann jederzeit die unverlangt zugeschickte Ware bei mir abholen. Ich bestreite, jemals einen kostenpflichtigen Vertrag mit ihr eingegangen zu sein. Sie können mir gerne den Vertragsschluss mittels Unterschrift nachweisen. Denken Sie daran, mir eine Vollmacht im Original zuzusenden, sowie eine Rechnungskopie, Mahnungskopie und den Zustellnachweis der Rechnung oder Mahnung. Andernfalls werde ich Strafanzeige gegen Sie erstatten wegen Nötigung und Beihilfe zum Betrug, sowie gegen ihre Mandantin wegen Betrugs. Zudem erteile ich Ihnen ausdrücklich Hausverbot und Verbot mich telefonisch zu kontaktieren. Bei weiterer Belästigung erstatte ich ebenso sofort Strafanzeige. Ich denke, wir verstehen uns. Sicher passiert das nicht zum ersten Mal, dass ihre Mandantin unrechtmäßige Forderungen abgibt. Ich untersage ausdrücklich die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich behalte mir vor, für dieses abgenötigte Schreiben eine Aufwandspauschale von 15€ in Rechnung zu stellen."

Part Nummer 1 wenn jemand am Telefon meint du hättest etwas bestellt wo du dich nicht erinnern kannst : Frage nach einer Aufzeichnung/Log dieser Bestellung. Sichte deine E-mailadresse nach einer Bestellbestätigung und weise darauf hin das du nie eine bekommen hast.

Wenn er immer noch droht Mahne mit einer Anzeige wegen Belästigung und Betrugsversuches.

daymonhip 
Fragesteller
 19.11.2014, 11:30

Um ehrlich zu sein will ich das niemand eine Anzeige bekommt. Selbst das Inkasso Büro nicht . Ich meine die machen ja nur ihren Job. Ich denke vielmehr das jemand denn ich Kenne das bestellt hat.

Kleckerfrau  19.11.2014, 11:35
@daymonhip

Dieses Inkassobüro lebt von der Angst der Menschen ! Die haben es verdient, angezeigt zu werden., Außerdem zeigst du dann nicht die einzelne angestellte Person an, sondern die Bettreiber der Firma .

jurafragen  19.11.2014, 11:40
@Kleckerfrau

Und was soll dabei herauskommen? Es dürfte hier am Betrugsvorsatz fehlen, da zwischen dem Kartenherausgeber und dem Inkassounternehmen vereinbart sein wird, dass nur berechtigte und unbestrittene FOrderungen zum Einzug abgegeben werden.

mepeisen  19.11.2014, 12:27
@jurafragen

Beim Inkasso mag man sich rausreden, ja. Aber so etwas deutet entweder auf Betrug des Kartenunternehmens hin oder auf versuchten Identitätsmissbrauch Dritter. Da kann auch im Nachhinein, wenn noch andere plötzlich aus der Versenkung kommen und Geld fordern, eine frühzeitig erstattete Strafanzeige einiges an Ärger ersparen.

Ich würde daher auch ganz grundsätzlich Strafanzeige erstatten gegen Unbekannt. Darin die drei möglichen Szenarien äußern, die man sich vorstellen kann

  • Versuchter Identitätsmissbrauch bzw. Betrug durch Dritte
  • Freie Erfindung mit unverlangt zugesandter Ware durch den angeblichen Gläubiger
  • Vorsätzliche Personenverwechslung durch das Inkasso, weil man den echten Schuldner nicht wiederfindet.