Muss ich einen geplante Vollzeit Weiterbildung in der Bewerbung angeben?

7 Antworten

Erwähnen würde ich so etwas in einer Bewerbung nicht, denn in dem Fall müsstest Du dich gar nicht bewerben.

Kein Unternehmen stellt jemanden ein, der nach 8 Monaten wieder abhaut.

Sollte hier tatsächlich ein Vertrag zustande kommen, dann achte darauf, dass dieser - im Falle einer Befristung - eine entsprechende Kündigungsvereinbarung enthält.

Ich würde sagen, such dir gleich einen befristeten Job für ein Jahr und hör eben etwas eher auf. Sagen würde ich das nicht, geht die Firma ja nichts an, außer du wolltst dort bleiben oder es hätte was mit ihr zutun.

Befristete Jobs gibt es momentan wie Sand am Meer. Zudem sind die meisten Firmen drauf eingestellt, nach einem Jahr neu zusuchen, das wäre also kein Aufwand. Oder du bewirbst dich direkt auf Schwangerschaftsvertretungen, ist auch nur vorübergehend.

Nein, das musst Du nicht angeben.

Sollte Dich die Firma allerdings einstellen wollen, achte darauf dass es, solltest Du einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, eine Kündigungsvereinbarung im Vertrag gibt.

Befristete Arbeitsverträge sind nur ordentlich kündbar, wenn eine Kündigungsfrist vereinbart ist oder ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet. Ohne eine solche Vereinbarung enden Befristungen mit Erreichen des Beendigungsdatums/Zwecks und sind nicht zu kündigen.

VitVio02 
Fragesteller
 16.01.2018, 09:08

Ausser ich hätte 6 Monate Probezeit dann könnte ich ohne angaben von Gründen fristlos kündigen?

ChristianLE  16.01.2018, 09:17
@VitVio02

Kündigen könntest Du in der Probezeit, allerdings nicht fristlos. Hier gibt es eine Frist von 2 Wochen.

Hexle2  16.01.2018, 09:21
@VitVio02

Bei einer Probezeitvereinbarung gilt nach § 622 Abs  3 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Kürzere Fristen kann es nur durch einen angewandten Tarifvertrag geben.

Ganz nebenbei:

Ausser ich hätte 6 Monate Probezeit dann könnte ich ohne angaben von Gründen fristlos kündigen?

Das ist eine "Kündigungsvereinbarung". Egal ob im befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag.

VitVio02 
Fragesteller
 16.01.2018, 23:02
@Hexle2

Was steht dann zum Beispiel drinn als Kündigungsvereinbarung? Vielen Dank schonmal für die ganzen tollen antworten!!

Hexle2  17.01.2018, 06:05
@VitVio02

In dem Moment, wo irgend etwas zu Kündigungsfristen im Vertrag steht oder auf einen Tarifvertrag der Kündigungsfristen beinhaltet hingewiesen wird, hast Du eine "Kündigungsvereinbarung".

Solltest Du einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Probezeit bekommen und überhaupt nichts zu Kündigungen im Vertrag stehen und auch kein Tarifvertrag der auch bei Befristungen Kündigungen erlaubt Anwendung findet, kannst Du einen befristeten Arbeitsvertrag nicht ordentlich kündigen.

Die meisten Arbeitsverträge, auch die befristeten, enthalten allerdings Kündigungsvereinbarungen. Das fängt schon damit an, dass eine Probezeit vereinbart ist, in der i.d.R. verkürzte Kündigungsfristen gelten.

Fristlos geht übrigens nicht so einfach. Fristlos kann man während der Probezeit nur im Ausbildungsverhältnis kündigen oder wenn es im Betrieb so "schlimm" ist, dass es nicht zumutbar wäre, eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Ich würd sagen, das kommt auf den Job an.

Bei Aushilfe , was recht unqualifiziertem würd ich nichts sagen

Ansonsten schon, das ist nur fair dem AG gegenüber.

Aushilfe findet man schnell, einen qualifizierten Fachmann nicht, da ist der Aufwand viel größer.

Wenn Du Dich bewirbst, solltest Du schon angeben, dass Du ab September dem AG nicht mehr zur Verfügung stehst.

lg Lilo