Gilt es als Unfall auf dem Arbeitsweg, wenn man umknickt?

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Doch das ist ein sog. Wegeunfall. Tzständig für die Behandlung ist zunächst ein durchgangsarzt in der Notfallaufnahme. Dieser überweist dann an einen zugelassenen Arzt der Berufsgenossenschaft.

Wegeunfälle sind unverzüglich anzuzeigen.

Klingt als wenn es die Definition des SGB VII für den Arbeitsunfall (gilt auch für Wegeunfälle) erfüllen würde.

''Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.''

http://www.buzer.de/gesetz/3986/a55423.htm

(... vorausgesetzt, dass sie auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, war)

Es ist auf dem Arbeitsweg geschehen, gut. Aber die Unfalldefinition verlangt ein "von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis". Welche äußere Einwirkung gab es hier? Von daher scheint es zumindest Fraglich, ob es sich um einen Unfall im Sinne der Definition handelt. Könnte eventuell sein, dass das "Umknicken" durch eine größere, nicht zu erwartende Unebenheit des Weges hervorgerufen wurde, das wäre dann evtl. ein Indiz für eine "Einwirkung von aussen" ...

Sie muss diesen Unfall sogar melden.

Es ist ein Wegeunfall.

Die Definition von Unfall lautet:

Ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Köper einwirkendes Ereignis, welches zu einem Gesundheitsschaden oder aber zum Tode führt.

http://www.ra-buechner.de/schwerpunkte/S45-ArbeitsunfallFachanwaltRechtsanwaltAnwaltWegeunfall.php

Nicht sie muss den Melden, sondern der AG, sofern er in Kenntnis gesetzt wurde, in der Regel macht das auch das KH oder der Arzt direkt!