Binnen 3 Tage - wie lange denn nun?
Ich habe gerade meine Zwischenprüfung gehabt und bin nun etwas am rätseln.
Folgende Aufgabe: Am 20.02.2012 ist ein Arbeitnehmer schwer verunglückt und fällt einige Wochen aus. Dies erfahre ich als Arbeitnehmer am 21.02.2012. Den Unfall muss ich der Berufsgenossenschaft binnen 3 Tage nachdem ich von dem Unfall Kenntnis erhalten habe melden. Wann ist dies denn nun? 23.02 oder 24.02?
Freue mich auf eure Antworten :)
5 Antworten
3 Tage nachdem ich von dem Unfall Kenntnis erhalten habe
Na, wann hast du denn KENNTNIS erhalten?? Ist doch nicht so schwer, oder? Mal in Ruhe ein bißchen nachdenken...
Richtig! Am 21. hast du Kenntnis erhalten, danch 3 Tage ...ist der 24.
Wenn der Unfall am 20.02. war und binnen 3 Tagen nach der Kenntnisnahme vom Unfall gemeldet werden sollte, wäre das:
21.02. - Kenntnisnahme
22.02. - 1. Tag
23.02. - 2. Tag
24.02. - 3. Tag
Also muss der Unfall bis zum 24.02. gemeldet werden.
Siehe hierzu auch § 187 BGB Fristbeginn (und § 188 BGB Fristende)
Du meinst wohl: "Dies erfahre ich als Arbeitgeber am 21.02.2012", oder? :-)
Du als Arbeitgeber müsstest es dann spätestens am 24.02.2012 der BG mitteilen.
24.02 (21.02+3T=24.02) :D
Der 21. ist der Tag, an dem du davon erfahren hast, der 22. wäre der 1. Tag, nachdem du davon erfahren hast........... am 24. also
also am 24??