Mietvertrag formulierung für Heizkosten?
Hallo, Ich bin neu hier und habe kleines Problem für meinen Mietvertrag. Ich bin gerade dabei einen Bungalow zu vermieten. In dem ist eine Pellets Heizung verbaut und hab meinen künftigen Mietern vielleicht etwas voreilig die Wahl gelassen ob sie sich bei Bedarf den Pellets-Bunker selbst befühlen oder ich das mache und über die NK ganz normal abrechne. Sie haben sich für das selber Befühlen entschieden. Für mich würde sich der Vorteil ergeben, dass ich nicht dauernd nachsehen brauche, ob dieser zu Befühlen ist.
Auf jeden Fall habe ich jetzt das Problem, dass ich für den Mietvertrag keine eindeutige passende Formulierung zustande bringe. Die jetzige sieht momentan so aus. Es geht meiner Meinung nicht eindeutig hervor, wer für welche Kosten genau zuständig ist. Sollte hier jeder einzelne Kostenpunkt genau aufgelistet werden oder hat da vielleicht wer einen Tipp für mich?
§ 7 Betriebskosten Neben der Kaltmiete sind sämtliche umlagefähigen Betriebskosten außer die Befüllung des Heizgutes gem. § 2 der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen. die Zentralheizung (Pellets) wird vom wird vom Vermieter bei der Übergabe letztmalig befühlt. Während des Mietverhältnisses ist der Mieter selbst für wiederkehrende Füllungen zuständig und entfällt somit Nebenkostenabrechnung. Die weiteren vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von 60,-- € anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
5 Antworten
Schreib doch einfach: Heizkosten rechnet der Mieter direkt mit dem Lieferanten ab.
Bei uns in der Nachbarschaft wurde ein Haus vermietet (EFH) und da stand das auch so drin. In der Anzeige. (Ölheizung)
Hallo danke euch. ich habe es jetzt mal so formuliert
§ 7 BetriebskostenNeben der Kaltmiete sind sämtliche umlagefähigen Betriebskosten gem. § 2 der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen.
Die Zentralheizung (Pellets) wird vom Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses letztmalig befüllt und wird bei dessen Beendigung wieder in selben Zustand übergeben. Während des Mietverhältnisses ist der Mieter für das Befüllen der Heizanlage selber verantwortlich und trägt die entsprechenden Kosten.
Die weiteren vom Mieter zu tragenden Betriebskosten gem. § 2 der Betriebskostenverordnung sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von 60,-- € anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
irgendwie steht im 1. satz das der mieter alle nebenkosten "ausser das befüllen" trägt und im 3. satz steht das der mieter für die befüllungen zuständig ist. für mich ein widerspruch.
ich würde im 1. satz die worte "ausser die befüllung des heizgutes" streichen. der 2. satz kann so stehen bleiben. im 3. satz würde ich schreiben "währen des mietverhältnisses ist der mieter für das befüllen der heizanlage selber verantwortlich und trägt die entsprechenden kosten".
somit steht dort klipp und klar, das der mieter sich selber kümmern muss und auch selber zahlt.
Ich nehme meistens die Mietverträge aus dem Schreibwarengeschäft . Dort steht das meiste wichtige schon drin. Wenn deine Mieter selbst für die Befüllung der Pelletsbehälter sorgen, musst du den jetzigen Stand erfassen bei Mietbeginn. Dieser muss beim Auszug wieder gleich sein. Ich denke aber, das die 60 € Vorauszahlung für einen Bungalow zu wenig sind. Lieber was zurückzahlen, als auf eine hohe Nachzahlung warten.
nur als kleiner Tipp am Rande. Befüllen schreibt sich mit doppel L und ihne H, du wilst den Bunker ja nicht streicheln.
" willst "