Muss die Mietkaution zwingend auf einem separaten Konto angelegt werden?

11 Antworten

Der Vermieter muss zwingend die Kaution von seinem Vermögen getrennt anlegen.

Wenn Mieter und Vermieter nicht abweichendes vereinbaren, auf einem Konto mit 3-monatiger Kündigungsfrist, was im klassischen Bankkontext z.B. ein Sparbuch wäre. Wird man sich einig kann man es natürlich auch in Aktien anlegen. Nur entscheidet das nicht alleine der Vermieter.

WICHTIG: Es handelt sich zu jederzeit um das Geld des Mieters inkl. der Zinsen oder sontigen Erträge. Das ist wichtig, da im Falle einer Pfändung beim Vermieter oder dessen Insolvenz das Geld nicht Teil der Insolvenzmasse werden darf.

Wird die Kaution des Mieters beim Vermieter gepfändet, fällt in die Insolvenzmasse oder wird als Vermögen beim SGB II Bezug gesehen, so macht sich der Vermieter gegenüber dem Mieter der Untreue strafbar.

§§ 551 BGB i.V.m. § 266 Abs. 1 StGB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

es MUSS getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden

BGB § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) 1Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. 2Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. 3Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

(3) 1Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. 2DieVertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. 3In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. 4Sieerhöhen die Sicherheit. 5Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Wird eine Sicherheitsleistung (Kaution) des Mieters vereinbart (bis zu drei Nettomonatsmieten, in drei Raten zahlbar), ist der Vermieter verpflichtet, diese insolvenzfest getrennt von seinem Vermögen verzinsbar anzulegen.

Der Mieter ist berechtigt, darüber den Nachweis einzufordern. Kann oder will der Vermieter das nicht, darf der Mieter nach fruchtloser Fristsetzung den Kautionsbetrag von seiner Mietzahlung in Abzug bringen bis der Vermieter den Nachweis erbracht hat. Danach ist die Kautionssumme wieder nachzuzahlen.

Der Vermieter muss das Geld "anlegen". Generell wird so etwas auf einem Kautionskonto gemacht. Jeder Mieter hat so sein eigenes Kautionskonto und erhält bei Auszug die Kaution plus Zinsen zurück. Der Mieter könnte das aber auch auf einem Tagesgeldkonto anlegen, wenn es dort mehr Zinsen gibt. Auch darf ein Mieter selbst die Kaution anlegen, allerdings nicht an das Geld ran.

Der Mieter könnte das aber auch auf einem Tagesgeldkonto anlegen, wenn es dort mehr Zinsen gibt. Auch darf ein Mieter selbst die Kaution anlegen, allerdings nicht an das Geld ran.

Es muss aber gewährleistet sein, dass der Vermieter Zugriff auf das Geld hat, was bei Tagesgeld nicht der Fall ist, sofern das Konto auf den Mieter läuft.

@Thuna87

Nein, das stimmt eben nicht

@Franz577

Das ist falsch, der Vermieter muss keinen Zugriff auf die Mietkaution haben, sondern nur das Pfandrecht daran. Es genügt wenn der Mieter zb. seine Kaution selbst in eine sichere Anlage parkt und dem Vermieter eine Zession überlässt.

@verreisterNutzer

Ok, aber letztlich bedeutet das ja auch "Zugriff".

Es muss jedenfalls sichergestellt sein, dass der Vermieter an das Geld herankommt, wenn er dazu berechtigt ist (z.B. nach Auszug des Mieters und wenn Schäden festgestellt werden, die der Mieter verursacht hat).

Dann darf der Vermieter diese ja auf Kosten des Mieters beseitigen lassen und dafür die Kaution heranziehen, weshalb sie dann auch sofort verfügbar sein muss.