Trägt der Mieter die Kosten für eine SAT-Anlage mit?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

..."bat" um eine Beteiligung in der Höhe von 150,00 EUR"

Bitten muß man nicht nachkommen;-)

Nein, in der Art ist das nicht zulässig.

Die Installation ist allein Sache des Vermieters.

Zulässig wäre die laufenden Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage als Betriebskosten umzulegen (siehe Betriebskostenverordnung § 2 Pkt. 15). Aber nur, das hast Du richtige bemerkt, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.

Danke für das Sternchen

Uns geht es genauso - die Anlage war bereits installiert als wir eingezogen sind und jetzt haben wir 117.60 € jährlich auf der Nebenkostenabrechnung. Dabei steht im Mietvertrag zwar die Pos. Antennenanschluß - allerdings ohne €-Nennung. Es kann doch nicht rechens sein, dass wir jetzt jahrelang 117.. € zahlen und damit wahrscheinlich den Urlaub des Vermieters mitfinanzieren, denn die Schüssel muss schon lange finanziert sein bei 4 zahlenden Parteien?

Sorry, wenn man eine Wohnung bezieht, sollte man sich vorher genau informieren, gegebenfalls schriftlich die Änderungen geben lassen, um eine Benachteiligung auszuweichen. Der Ärger ist schon vorprogrammiert...

Da gibt es zwei Möglichkeiten, die erste eine einmalige Beteiligung bei der Anschaffung, die zweite, der Vermieter finanziert die Anlage und legt diese Verbesserung mit 11% auf die Miete um.

ob das allerdings als Moderniesierung durchgeht bezweifle ich.

@Tabaluga1961

"ob das allerdings als Moderniesierung durchgeht bezweifle ich."

Ich auch.

Nö, ist nicht zulässig.