Thema Erbfolge - erben Enkel auch etwas?

11 Antworten

Die gewillkürte Erbfolge steht vor der gesetzlichen. Sollte daher kein Testament vorhanden sein ergibt sich die gesetzliche Erbfolge wie folgt: Die Abkömmlinge deiner Oma, also ihre Kinder erben zur Hälfte. Die Enkel wären noch von den Kindern der Oma repräsentiert. Das heißt solange wie die Eltern der Enkel noch leben gibt es keine Erbschaft. Nach dem Tod der Eltern treten diese dann an ihre Stelle und erben somit.

Der Opa erbt je nach Vereinbarung des ehelichen Güterstands unterschiedlich. Sollte nichts bei Eheschliessung vereinbart worden sein, erbt er neben Verwandten der ersten Ordnung (also die bereits angesprochenen Kinder der Oma) zu 1/4 + einem pauschalisierten Zugewinn von ebenfalls 1/4.

Wenn beispielsweise die Oma verstirbt und sie 2 Kinder und ihren Ehemann hinterlässt. Erben die 2 Kinder je 1/4, der Opa die 1/2.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn Oma stibt, erbt Opa die Hälfte, die andere Hälfte geht zu gleichen Teilen an die Kinder.

Die Enkel sind nachrangig und erben erst dann wenn deren Eltern (also die Kinder von Oma und Opa) sterben.

Luise  13.02.2008, 15:10

Richtige Antwort. DH.

Hier noch ein PS zu meiner Antwort:
Du kannst natürlich trotzdem etwas von Deinem Opa /Deiner Oma erben, nämlich dann, wenn sie dich in ihrem Testament bedacht haben! Und auch wenn nicht, kannst du die gesetzlichen Erben, nämlich deine Eltern, bitten, dir etwas von den Großeltern zu überlassen, was dich vielleicht besonders an sie erinnert, oder woran du besonders hängst.

Zunächst der Ehepartner. Wenn beide sterben, dann Kinder, Enkel etc. Anteilsmäßig. Zumindest wenn gesetztlich vererbt wird und nicht willkürlich (also mit Testament). Grundsätzlich ist Erbrecht kompliziert und kann (zumindest von mir) auf die Kürze kaum seriös niedergeschrieben werden.

Zuerst würde dein Opa erben! Ist dein Opa auch verstorben eben seine Kinder. Die Kinder erben zu gleichen Teilen. Nur wenn ein Kind auch verstorben ist, erben dessen Kinder diesen Erbteil.