Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich eine Krankmeldung per Einwurfeinschreiben versende?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Beweiskraft eines Einwurf-Einschreibens sowie jeder Art von Einschreiben ist begrenzt. Letztlich könnte der Arbeitgeber behaupten, er hätte einen leeren Umschlag erhalten. Durch das Einschreiben kannst du zwar den Zugang des Briefes beim Arbeitgeber belegen, du kannst jedoch nicht belegen, dass sich in diesem Umschlag die Krankmeldung befand.

Ich würde daher vorschlagen, die Krankmeldung vorab per Fax und parallel dazu per Post ohne Einschreiben zu verschicken. Wenn du einen Faxbericht hast und glaubhaft vortragen kannst, die Krankmeldung zusätzlich noch per Post verschickt zu haben, wird dies in aller Regel vor Arbeitsgerichten akzeptiert.

Jedoch solltest du dir die Frage stellen, wie die ganze Sache weitergehen soll? Evtl. wäre es ratsam, nach einem anderen Job zu suchen.

Eigentlich bist du damit sicher. Da du ja eine beleg bekommst. Ich würde zur sichheir die Krankmeldung nochmal Kopieren damit du darüber auch noch einen nachweis hast

ja, so mach ich solche Sachen auch immer. Beleg und ne Kopie von Brief, zusammentackern.

@Warg1

Frag einfach einen Bekannten der nicht mit dir verwandt oder verschwägert ist das Schreiben ohne Umschlag bei deinem Arbeitgeber ab zu geben. Es geht auch mit Umschlag wenn Du den Umschlag im beisein des Bekannten füllst und er sieht das das richtige Schreiben drinn ist.

In so nem Fall: Du musst die AU ja auch gar nicht persönlich abgeben. Täte ich bei so was auch gar nicht (was, noch ein paar dumme Sprüche einhandeln?).

Kannst Du scannen? Dann würde ich einfach a) AU per Einschreiben (da hast Du ja den Einlieferungsbeleg) und dann noch den Scan als email.

Doppelt gemoppelt.. da sollen die noch weas versuchen.

Wenn Du psych. Probleme hast, die zu AU führen.. und die Schikane vom Chef iost der Auslöser.. überleg Dir bitte, ob der Job das wert ist.

Man muss nicht alles auf Teufel-komm-raus aussitzen und sich da innerlich kaputt machen lassen.

Weisste, wie es bei den Bremer Stadtmusikanten heisst? Komm mit, etwas besseres (als den Tod) findest du allemal.

Alles Gute!

Du bist zunächst einmal verpflichtet (in ARbeitsvertrag schauen) sofort den ARbeitgeber über Deine AU zu informieren (Telefon / Mail ...). Die ärztliche AU-Bescheinigung ist dann nachzureichen. Eine sofortige Info wäre natürlich auch, die AU sogleich oder am Folgetag persönlich abzugeben (aber das willst Du ja nicht).

Der Versand mit Einschreiben (da gibt es Einwurf / Übergabe) ist die Möglichkeit, postalisch ist da lediglich eine Versicherung gegen Verlust mit abgedeckt. ABer natürlich könnte der Nachweis seitens der Post erbracht werden, den Brief zugestellt zu haben, wenn Dein AG DIr gegenüber den Erhalt verneint.

Wenn Du ganz sicher gehen möchtest, versende es als Einschreiben mit Rückschein, dann bekommst Du eine Karte mit der Unterschrift desjenigen, der die Post entgegengenommen hat.

Achtung: sofortige Info des Arbeitgebers (Tel./Mail..., s. oben) entfällt dadurch nicht -die Post kann ja auch ein paar Tage unterwegs sein- und genau daraus kann man als AG etwas schönes gegen den AN "basteln".

Sicherer geht es nicht , am besten noch mit Rückschein