Arbeitgeber nimmt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht an
Ich war 2 Tage Arbeitsunfähig geschrieben.
Ich war gleich morgens beim Arzt und habe mich untersuchen lassen.
Diagnose :
J30.1 Allergische Rhinopathie durch Pollen
R06.0G Kurzatmigkeit Orthopnoe
Ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma. Ich habe mich bei meinen Arbeitgeber ( nicht die Zeitarb. ) Telefoninisch um ca. 8.40 Uhr Arbeitsunfähig gemeldet. Arbeitsbeginn 8.00 Uhr
Ich habe dann Mittags bei der Zeitarbeitsfirma meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeben wollen. Eine Mitarbeiterin hat mich dann gefragt warum ich Krank bin. Habe dann gesagt Duch Allergie , starken Husten und Atmungsprobleme.
Von der Mitarbeiterin kam dann nur : Ich habe auch Allergie und gehe auch arbeiten , dagegen kann man sich Akupunktieren lassen und dann ist alles schön.
Sie hat meine AUB nicht angenommen !! Sie hat gesagt das eine Allergie kein Grund ist nicht arbeiten zu gehen.
Da ich in einer Mühle arbeite währe es für mich nicht möglich gewesen meine arbeitsvertraglichen Pflichten nach zu kommen
Was muss ich jetzt machen ?? Darf sie meine AUB ablehnen ?? Habe schon Angst weil es eine Zeitarbeitsfirma ist. Ich bin Übrigends noch in der Probezeit.
Gruß Andi
11 Antworten
Ja habe mich wirklich verplappert. Waren ja alle so nett vorher. das sie aufeinmal so austickt weiß ich erst jetzt.
Habe jetzt Folgenden Brief aufgesetzt und werde dies dem Arbeitgeber übersenden :
Sehr geehrter Herr ......Chef
Ich war vom 26.04.2011 bis einschließlich 27.04.2011 Arbeitsunfähig geschrieben.
Durch die Diagnose von meinem Hausarzt war es mir nicht möglich an diesen beiden Tagen meine arbeitsvertraglichen Pflichten nach zu kommen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das ich Ihnen ordnungsgemäß ( am 26.04.2011 ) und rechtzeitig übergeben habe. Ich kenne keinen Grund warum Sie mir dieses Dokument zurück gegeben haben.Darum füge ich ihn diesem Einschreiben erneut bei.
Sollte irgend etwas mit Ihm nicht in Ordnung sein, so lassen Sie es mich bitte wissen, damit ich meinem Arzt Ihre Beanstandung mitteilen kann. Durch ihre Rückgabe der Krankmeldung an mich, kann die rechtzeitige vorgenommene Abgabe aber keine rechtliche Wirkung gegen mich erlangen.Es können mir daher keine Versäumnisse vorgeworfen werden, denn Ihnen ist der Umstand meiner Erkrankung rechtzeitig zur Kenntnis gebracht worden.
Ich habe ja nur der Mitarbeiterin gesagt das ich Alergie habe. Habe nichts schrifftliches da gelassen , also steht Aussage gegen Aussage ?!
Ich glaub mittlerweile weißt Du schon, dass Dein Arbeitgeber es nicht zu interessieren hat warum und weshalb Du krank bist/warst.
Für Dich vielleicht noch wichtig: Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsbude, denn die bezahlen Deinen Lohn. Das bedeutet auch, dass Du Dich dort vor Arbeitsbeginn (alternativ ab Erreichbarkeit des Büros) krank zu melden hast. Gleiches gilt natürlich auch für den Einsatzbetrieb. Wenn Du dies nicht machst, verstösst Du eigentlich gegen Deinen Arbeitsvertrag und riskierst eine Abmahnung. Soviel zur Theorie - Natürlich gibt es auch Zeitarbeitsfirmen, den reicht es wenn Du bis Mittag Bescheid gibst, solang der Einsatzbetrieb schon informiert ist.
Wenn Dich das nächst mal jmd. fragt was Du hast: "Dir gehts einfach nicht gut und Du hast Dir wohl einen schweren Infekt eingefangen" (solltest Du natürlich nicht sagen wenn Du Dir etwas gebrochen hast, aber Du verstehst schon worauf ich hinaus will).
Tue Dir außerdem selbst einen gefahlen und gib niemals den Krankenschein während der Krankheit persönlich ab. Immer in den Briefkasten werfen, per Post senden (vorher kopieren) oder wenn möglich nach der Krankheit abgeben (Schein muss innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitgeber vorliegen).
Eine Zeitarbeitsfirma ist im Grunde nix böses, aber leider gibt es vereinzelt Mitarbeiter dort, die der Meinung sind Ihre nicht vorhandene Macht ausüben zu können um sich auch mal stark zu fühlen. Leider gibt es auch ab und zu Chefs, die diese Methodik von Ihren Angestellten verlangen.
Hallo,
der Arbeitgeber muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung annehmen. Wenn der Arbeitgeber Zweifel hat, kann er über die Krankenkasse eine Untersuchung beim Medizinischen Dienst (MDK) veranlassen.
mdk.de/321.htm
dozenten-forum.de/diagnose.html
Die Bescheinigung hat dem Arbeitgeber spätestens am 4. Tag vorzuliegen. Sinnvoll ist es oft, die Bescheinigung vorab an den Arbeitgeber zu faxen. Einschreiben dauern länger als normale Briefe. Hilfreich ist es, einen Nachweis zu haben, wann die AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber angekommen ist (Faxprotokoll, Einschreibenachweis, persönlicher Einwurf beim Arbeitgeber durch Zeugen ...)
bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__7.html
Ggf. können auch die Gewerkschaft oder der Betriebsrat weiterhelfen.
Oder dieses Forum:
arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/
Gruß
RHW
Machen müssen brauchst Du nichts. Was dagegen machen kannst Du in der Probezeit auch nicht auch wenn Du klar im Recht wärest. Schade aber Realität.
Die Krankschreibung muss der Arbeitgeber annehmen.
Der Arzt hat Dir Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und da kann sich die Bürotussi bei Deinem Sklaventreiber nicht einfach darüber hinwegsetzen.
Ist sie etwa Dein Arzt?
Wenn sich die Vorzimmertrulla weiterhin weigert, ruf bei ihrem Vorgesetzten an.
Ist sie selbst die Niederlassungsleiterin, so hat auch sie einen Vorgesetzten - dann ruf den an.