Muss ich die Abschlepprechnung zahlen?

7 Antworten

Ich glaube nicht dass du da drum herum kommst. Die Abschleppkosten haben ja nichts mit der Verwarnung zu tun und schon gar nicht stellen sie eine Strafe dar, sondern es sind kosten, die für eine erbrachte Leistung zu bezahlen sind.

Es kommt auf die Rechtsnatur der "Rechnung" an. Sollte es die Rechnung des Abschleppunternehmmers sein, ist die Verjährungsfrist ab Ende des Jahres 3 Jahre. Bei einem behördlichen Leistungsbescheid sind es 30 Jahre.

Die von dir angenommenen 3Monate sind die Vejährung der Owi, des Falschparkens.

Das eine ist die Polizeistrafe, das andere ist eine Leistung, die erbracht worden ist und du deswegen auch zahlen musst, wenn du zu Recht abgeschleppt worden bist.

Die Abschlepprechnung ist keine Strafe sondern die Rechnung für eine Dienstleistung. Diese verjährt nicht nach 3 Monaten sondern erst nach 3 Jahren. Rechtstechnisch sind das zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. 

Das heisst, in deinem Fall würde die Verjährung erst am 31.12.2018 eintreten. 

Mein Tipp: Steh zu deinem Fehler, zahle deine Rechnung und versuche in Zukunft dein Auto korrekt abzustellen. 

" das es das selbe ist wie bei den Blitzer Rechnungen dass wenn die Rechnung nach 3 Monaten erst ankommt, das man die nicht Zahlen muss."

So ein Unsinn. Solche Forderungen verjähren nicht nach 3 Monaten. NATÜRLICH musst du die Abschleppkosten zahlen, du hast sie immerhin auch verursacht.