Muss ich den Eierverkauf gewerblich anmelden?

8 Antworten

Das Gewerbe musst du in dem Moment anmelden, wo eine "Gewinnerzielungsabsicht" erkennbar ist. Und das ist von keinen klar umrissenen Grenzen abhängig.

Solang ihr es nur für die Nachbarn gemacht habt, lag die Gewinnerzielungsabsicht sicherlich noch nicht vor. Bei 50 Hühnern aber, und wenn ihr auch schon davon sprecht dass ein wenig Geld übrig bleibt, kann man schon davon ausgehen.

Übrigens: Ein schönes Hobby habt ihr da.

sobald eine gewinnerzielungsabsicht vorliegt, muss ein gewerbe angemeldet werden.

Nebenverdienste musst Du immer angeben!

Hallo,

trotzdem ist es gewerblicher Verkauf.

Theoretisch musst Du das anmelden.

Aber:

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Alles was du verkaufst muss versteuert werden, Als selbstständiger hast du hier noch einen Freibetrag, aber du bist nicht selbstständig und hast auch kein Klein Gewerbe angemeldet. Ist schon eine Art Steuerhinterziehung und Strafbar. Aber bei so kleinen Einnahmen dürfte das niemanden Interessieren und solange kein Kunde per Bank überweist bekommt es auch keiner raus

Na, da wäre ich mir nicht so sicher. Da muss nur ein einziger neidischer Nachbar sein....

@ErnstWieghorst

naja stimmt schon. In der Frage ist ein Widerspruch in sich... "es kommt geld ins haus - es bleibt am ende nix übrig" wenn am ende eh nichts übrig bleibt, gibt es auch nichts zu holen... aber sowas interessiert das FA nicht... Verkauf ist Verkauf, Steuern sind Steuern... Man könnte zwar ein Klein Gewerbe anmelden, hat aber viel zu viel Arbeit für im Endeffekt nichts...Außerdem kann dir das keiner nachweisen...