Muss ich den Antrag auf Kontenklärung aausfüllen?

4 Antworten

Verpflichtet bist du da zu gar nichts. Nur wenn du diese Lücken nicht belegen kannst,geht die RV davon aus, dass du diese Zeiträume nicht gearbeitet hest. Du bekommst also weniger Rente. Da der Versicherungsverlauf meistens ab 45. Lebensjahr abgeschickt wird, musst du das ja nicht in den nächsten zwei Tagen zrück schicken. Aber schiebe es nicht auf die lange Bank. Es geht schließlich um DEINE Rente. Wenn deine Unterlagen ahanden gekommen sind, kann dir wahrscheinlich deine Krankenkasse weiter helfen. Genau deswegen bekommst du ja die Aufforderung zur Kontenklärung. Bei der Krankenkasse werden die Versichertendaten 50 Jahre lang aufgehoben.

Du bist nicht nur verpflichtet, sondern es ist in Deinem Interesse die Fehlzeiten aufzuklären, damit Du später die Rente bekommst, die Dir zustehet und nicht eventuell weniger.

Es ist für Dich mit Sicherheit schlimm, wenn Deine Mutter krank ist, dennoch solltest Du Deine eigenene Dinge dabei nicht vernachlässigen und jeder Monat, der Dir bei der Rente fehlt ist bares Geld.

Am besten ist es, Du versuchst einen Termin bei einer Beratungsstelle auszumachen und nimmst alle Unterlagen mit, die Du hast. Für die Zeiten die Dir fehlen und Du tatsächlich nichts mehr hast, könnte evtl eine eidesstattliche Versicherung helfen, wenn es keine Möglichkeit gibt, diese Zeiten entsprechend abzuklären. oder aber auch, dass Du evtl frühere Arbeitskollegen hast, die das beeiden können.

Frage doch mal bei Deinen ehemaligen Arbeitgebern nach, ob diese evtl noch Unterlagen haben, denn diese müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Genaue Auskunft wird Dir die Rentenversicherung geben

Wenn du es nicht zurückschickst können dir die "Lücken" auf den Fuss fallen, du bekommst dann für die Zeit keine Rente. Die Sachbearbeiter bei der BfA sind aber sehr nett, geh hin, und rede mit denen. Die können sicher helfen.