Diskont bei Auszahlung des Bausparguthabens?

4 Antworten

es gibt Bausparkassen, da kommst du jederzeit an dein Geld auch vor Abluaf von 7 Jahren. Die 7 Jahre sind nur wichtig wenn man Wohnungsbauprämie bekommen hat und diese nicht zurückzahlen möchte. Natürlich bekommt man den vollen Zinssatz meist erst wenn der Vertrag in der Zuteilung ist. Kündigen muß man einen Bausparvertrag eigentlich gar nicht. Der Rest von deinen Angaben ist recht wirr und verstehe ich nicht ganz. Bei welcher Bausparkasse bist du denn?

Da solltest Du noch mal das Kleingedruckte von damals lesen. Bestimmt steht irgendwo was von Kündigungsfristen.

Wenn Du Dein Sparbuch vorzeitig kündigst, mußt Du auch einen Abschlag hinnehmen. Genau so ist es auch mit dem Bausparguthaben.

Naja, wirklich vorzeitig kündige ich ja nicht, meine sieben Jahre sind ja um. Das mit dem Kleingedruckten hab ich mir schon fast gedacht, obwohl ich wirklich jeden Sch.. aufhebe (hab ja auch die Sachen von damals noch). Danke für Deine Hilfe.

@leaengel

Du kündigst vorzeitig, wenn Du die Kündigungsfrist nicht einhalten willst.

Wenn der Vertrag zutailungsreif ist, kommst Du an das Geld innerhalb von etwa 4 Wochen! Jeder Vertrag kann beendet werden ohne den Bausparkredeit in Anspruch zu nehmen. Die Kündigungsfrist bei SH beträgt 3 Monate. Kündigungsdiskonte sind meiner Meinung nach unseriös! Du hast genug bei der Eröffnung des Kontos gezahlt! Freistellungsaufträge macht man bei Bausparkassen nicht...

Also zumindest in den Vorjahren wurde mir Kapitalertragsteuer & SoliZuschlag abgezogen, insofern bin ich ja froh, sonst würden die davon jetzt auch noch was bekommen. Leider ist mein Bausparvertrag von der Schwäbisch Hall -> 6 Monate. Trotzdem danke für Deine Hilfe.

Freistellungsaufträge macht man auch bei Bausparkassen, wenn man keine Wohnungsbauprämie bekommt. Seit diesem Jahr sind auch Zinsen von Bausparverträgen steuerpflichtig und man muß daher ab 2009 auch für Bausparverträge Freistellungsaufträge einreichen

@Mismid

Würde ich nicht unbedingt machen. Die Abrechnung läuft hier immer korrekt,- besser als bei manch einer Bank.

Hallo leaengel,

auch wenn Deine Frage fast schon 6 Jahre her ist, Dein Problem demnach schon lange geklärt ist, möchte ich Dir gerne hierauf noch eine ordentliche korrekte Antwort geben.

Die ABB gehören zu jedem Vertragsabschluss dazu. ABB beim Bausparvertrag ist dasselbe wie bei anderen Rechtsgeschäften die AGB. Das heißt die ABB sind fester Bestandteil deines Vertrages.

Dass Du einen Freistellungsauftrag gestellt hast, war völlig richtig. Hättest du keinen gestellt, hättest du für die angefallenen Zinsen Steuern bezahlen müssen.

Die schlechte Nachricht ist allerdings, dass es für einen Bausparvertrag immer feste Kündigungsfristen gibt. Eine vorzeitige Kündigung ist immer mit einer Gebühr verbunden. Je nach Bausparvertragsanbieter dauert die Auszahlung dann allerdings trotzdem noch 1-2 Wochen.

Problem an der ganzen Geschichte ist hier, dass die Bindungsfrist den Kunden immer als Verkaufsargument aufgedrängt wurde. Damit meine ich nicht das eine Falschberatung vorliegt, denn oftmals hat man damit ganz gute Renditen erzielt, sondern viel mehr, dass der Kunde glaubt, dass der Bausparvertrag nach 7 Jahren automatisch ausläuft.

Bitte beachte, dass meine Information nur über das Recht bei Abschlüssen vor 2009 dienen. Für Abschlüsse ab 2009 gelten neue vom Gesetzgeber festgelegte Bedingungen zum Erhalt der Wohnungsbauprämie.

Toni Schönherr - gelernter Bankkaufmann und Finanzbuchhalter -