MUSS ich das p-Konto "deaktivieren" lassen?

3 Antworten

Nein, P-Konto heißt "Pfändungsschutzkonto". Das macht man, falls eine Pfändung kommt, dass man über den Freibetrag verfügen kann.

Wenn keine Pfändung vorliegt kann über das komplette Guthaben sowie über die eingeräumte Überziehung (eher unwahrscheinlich bei einem P-Konto) verfügt werden.

Mal ein P-Konto aktivieren und mal wieder deaktivieren nach Lust und Laune bzw. nach Pfändung oder keine Pfändung geht nicht. Jede Bank will einen P-Kunden auf die Dauer loswerden, da nur Ärger und Arbeit und kaum Ertrag. Man kann zwar ein P-Konto einrichten. (Bank muss es machen, wenn nur ein Konto vorhanden) Man kann es auch wieder umstellen in ein normales Konto. Dann hat aber die Bank die Möglichkeit, es nach den AGB ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Weil Sie ja weiß, dass Du nicht unbedingt ein guter Kunde bist und Dich vielleicht loshaben möchte. Ich würde es als P-Konto weiterführen.