Muss ich Betriebskosten auf Amt einreichen?
Hallöchen
Ich habe folgende Frage:
Bisher habe ich ALG 2 bezogen und mein aktueller Bescheid wäre noch bis Ende Oktober 2018 gegangen.
Nach langer Suche habe ich aber endlich eine neue Arbeit gefunden die ich ab 01.09 aufnehmen werde.
Da ich dann halbwegs vernünftig verdiene und mein erster Lohn schon ende September gezahlt wird falle ich ab dem heutigen Tag aus dem Leistungsbezug raus.
Von meinem Vermieter weiß ich Stand heute das ich ein Guthaben in der Betriebskostenabrechnung habe und diese wohl ende September in meinen Briefkasten landen wird.
Muss ich diese noch auf dem Amt einreichen?
Aus meinem Freundeskreis habe ich die Info das ich das nicht muss.
Zum einem weil ich aus dem Amt raus bin und zum anderen warum dem Amt das Geld schenken?
Ich muss dazu sagen das dass Amt bisher in der Hinsicht keine Nachzahlung tätigen musste da ich die letzten 3 bzw.4 jahre immer ein Guthaben raus hatte.
Muss auch noch erwähnen das ich noch etwa 2 Jahre in der Insolvenz bin und die Hausverwaltung mir deshalb das Guthaben nicht ausszahlen darf.
Es stabelt sich also bei denen
Bisher würde das Guthaben immer mit der Miete verrechnet.
Aber auch das ist nicht mehr möglich weil das Amt mittlerweile neue Bestimmungen hat und somit das Guthaben mit der Miete nicht mehr verrechnen darf.
Wäre schön wen sich hierrauf Leute melden die solche Erfahrungen schon gemacht haben und somit wissen was ich tun kann
lg
3 Antworten
Du wirst vermutlich am 31.8. nochmal Leistungen für September bekommen (von irgendwas musst Du ja leben bis zum Lohneingang). Wenn Deine BKA also im September kommt, musst Du diese beim JC einreichen. .
Kommt sie erst im Oktober, musst Du sie nicht mehr einreichen..
Ok. Dann musst Du nichts mehr einreichen.
Erkundige Dich aber vorsichtshalber auch in einer Beratungsstelle für ALG II Empfänger.
Ist dein Bewilligungsbescheid ab 01.09.2018 aufgehoben, bekommst also für September kein ALG - 2 mehr und deine BK - Abrechnung wird dir auch erst im September zugestellt, dann musst du es dem Jobcenter nicht melden, demnach kann dann auch nichts zurückverlangt werden !
Normalerweise steht dir aber bis zum ersten Lohneingang auf deinem Konto Leistungen zu und wenn es erst einmal in Form eines zinslosen Darlehens zur Überbrückung wäre.
Einkommen darf nämlich erst nach Zufluss ( Zuflussprinzip ) auf den Leistungsanspruch angerechnet werden.
Würdest du deinen ersten Lohn aus September nämlich erst im Oktober aufs Konto bekommen, dann stünde dir deine volle ALG - 2 Leistung für September zu.
das ist so richtig,mein Bewilligungsbescheid ist ab 01.09 aufgehoben
da mein zu erwartendes Einkommen aus der neuen Tätigkeit den Leistungsanspruch um 190,00€ übersteigen wird.
Die neue Arbeit nehme ich ab 01.09 auf und der erste Lohn wird ende September bezahlt (28.09)
ich habe lediglich die Möglichkeit Einstiegsgeld zu beantragen
dies ist aber eine kann bestimmung und hängt vom einzelfall ab
was die betriebskostenabrechnung angeht,diese wird im September kommen und wird mit einem Guthaben abschließen,das amt musste bisher nichts nachzahlen da bisher immer ein Guthaben am Ende stand
aber kann sich das amt nicht darauf berufen das die Betriebskostenabrechnung in dem Zeitraum war wo ich noch Leistungen bekommen habe?
Das es bisher zu keiner BK - Nachzahlung gekommen ist spielt hier keine Rolle, weil das Jobcenter die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nur in tatsächlich zu zahlender Höhe übernimmt !
Würde man also ein Guthaben erhalten, dann liegen die tatsächlichen KDU - ja unterhalb der Vorauszahlungen, deshalb würde dann auch ein Guthaben mindernd auf die laufende KDU - angerechnet.
Genauso würde es bei einer Mietminderung aussehen, davon hätte man nichts, dann zahlt das Jobcenter nur die geminderte KDU.
NEIN, es kommt nur darauf an, wann dir die BK - Abrechnung bzw.ein Guthaben daraus zufließt, deshalb ja auch Zuflussprinzip.
Dann müsste das Jobcenter ja auch eine Nachzahlung der BK - übernehmen, wenn man schon wieder in Arbeit ist, vorher im ALG - 2 Bezug war und die BK - Abrechnung außerhalb des Leistungsbezuges kommen würde und das machen sie nicht, da es hier auch nur nach dem Zuflussprinzip geht.
Alles was dir außerhalb des Leistungsbezugs zufließt, also z.B. eine BK - Abrechnung, interessiert das Jobcenter nicht mehr, ganz egal ob es sich um eine Nachzahlung oder ein Guthaben handelt.
Du hast für die Zeit, als die Miete gezahlt wurde, auch die BKA einzureichen.
Von welchem Geld lebst du bis zum ersten Geldeingang deiner Arbeit?
Einstiegsgeld bzw. Überbrückungsgeld
70 prozent von der bisherigen Grundsicherung (ohne Miete)
also etwa 290 €
Also bekommst du noch Geld vom Amt. Und dem Amt schenkst du nichts, denn es hat dir deine Miete übernommen. Bei einer Nachzahlung würdest du auch was bekommen.
das geld bzw.überbrückungsgeld ist eine kann bestimmung und hängt vom einzelfall ab
natürlich würde ich das amt das geld schenken
was meinst warum sich mein guthaben bei der hausverwaltung stabelt?
sicherlich nicht weil das amt es behält
wobei nehmen würden sie es sicherlich gerne
im letzten jahr habe ich die bka auch auf dem amt eingereicht
da wusste die bearbeiterin weil sie neu war nicht das ich in der insolvenz bin und das guthaben nicht ausbezahlt bekomme
die wollten mich an die hausverwaltung weiterschicken damit ich mein guthaben von denen bekomme
also nehmen wir mal an ich würde das wieder einreichen
wieder ein guthaben
was dann?
das amt wird mir sicherlich das guthaben nicht auszahlen
sondern mich direkt zum vermieter schicken
also könnte ich gleich zum vermieter gehen
und miete übernommen?
wenn du es mal richtig siehst
ist die miete teil der grundsicherung
und keine extraleistung vom amt
Ein Guthaben muss nicht ausgezahlt werden. Es wird mit der laufenden Leistung verrechnet.
aber ich bekomme keine leistungen mehr
Die Miete ist Teil der Leistung und deshalb verrechnet das Amt auch Guthaben bzw. zahlt bei Nachzahlungen, solange nicht geaast wurde.
du hörst mir leider nicht zu
ich bekomme keine leistungen mehr vom amt
also was wollen die dann verrechnen?
Du hast doch gerade von 70% der Leistungen geschrieben. Für August hast du noch volles ALG II bekommen. Für September brauchst du auch noch Geld bis zur ersten Lohnzahlung. Demnach Anrechnung deines zu erwartenden Lohnes.
Deinen Lohn.
fahrkostenrückerstattung hat auch nichts mit grundsicherung zutun
dann sind freiwillige Leistungen die das Amt bezahlen kann aber nicht muss
Du bekommst keinen vollen Lohn für September, wenn du erst im September anfängst. Von daher bekommst du noch Geld vom Amt für September. Wer sollte dir sonst das Geld zahlen?
natürlich bekomme ich vollen Lohn
wenn ich anfangs des monats beginne und ende bzw.anfang nächsten monat lohn bekomme
Lohn gibt es meist zum 15. eines Monats.
kannst du doch selbst ausrechnen
ganzen monat gearbeitet und vollen lohn
und wie schonmal gesagt bekomme ich keine grundsicherung mehr
nicht mal anteilmäßig miete
Der 15. ist erst der halbe Monat. Deinen ersten vollen Lohn bekommst du dann Mitte Oktober.
nein das ist quatsch
ich kenne viele die ende des moants schon lohn bekommen
gibt auch den fall das man mitte des monats anteilmäßig lohn bekommt
wenn ich am 01 anfange und im folgemonat 15 lohn bekomme habe ich mehr als einen ganzen monat gearbeitet
nein
ich fange am 01 an und bekomme ende des monats meinen lohn
und das ist ein voller lohn
das habe ich selbst schon ausgerechnet
Lohn wird rückwirkend gezahlt. Warst du noch nie arbeiten?
du darfst nicht von 40 stunden die woche ausgehen
ich gehe zwar vollzeit aber 38,5 stunden
wäre natürlich schön wenn ich am 01 anfange und immer zum 15 lohn bekomme
dann habe ich deutlich mehr auf dem konto
nein
ich bekomme einstiegsgeld bzw.überbrückungsgeld
da mein lohn noch im september gezahlt wird
und zufluss von grundsicherung und lohn für den gleichen monat gibt es nicht
da es sonst eine überzahlung wäre
ich bin 190€ drüber