Darf der Vermieter sich beim Job Center erkundigen wenn dieser seine Miete nicht bekommt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Partner kann sich zwar erkundigen - aber das JobCenter muss keine Auskunft geben.

Wenn die Miete über mehr als zwei Monate ausbleibt, dem Kumpel fristlos kündigen - das wäre jedenfalls das, was ein Vermieter üblicherweise macht. - Wenn es ein guter Kumpel ist, kann man ihm auch vorher erklären, dass das leider auf ihn zukommen könnte. Vielleicht erklärt er dann mal, warum noch kein Geld angekommen ist.

Danke für die Antwort.

Genau genommen darf das JobCenter keine Auskunft geben.

Alleiniger Vertragspartner des Vermieters, also Deines Partners ist sein Kumpel. Das Jobcenter ist nicht der Vertragspartner des Vermieters. Ihr könnt Euch natürlich trotzdem an das Jobcenter wenden, nur wird sich dieses voraussichtlich auf den Datenschutz berufen und keine Auskunft erteilen.

Nein darf er nicht. Dafür gibt es die Datenschutzbestimmungen, das Jobcenter darf über seine Kunden keine Daten preisgeben.

ok sowas dachte ich mir schon. Vielen Dank

Er darf sich erkundigen, das JC wird t aufgrund des Datenschutzes keine Auskunft geben.

Gesetzliche Grundlage §1 Bundesdatenschutzgesetz § 35 SGBI

LG

Miete - (Hartz IV, Jobcenter)