darf ich umziehen ohne dem jobcenter bescheid zu geben?

10 Antworten

Wenn es schaffst, durch Annahme eines Teilzeitjobs voll aus dem Leistungsbezug herauszukommen, musst du dem Jobcenter lediglich mitteilen, dass sie die bisherigen Leistungszahlungen ab XX.XX einstellen sollen.

Du bist gegenüber zu warum, wieso, weshalb dem Jobcenter zu keiner weiter Auskunft schuldig.

wenn du mit dem gehalt des teilzeitjobs und mit der bezuschussung leben kannst, na klar- aber nur wenn du dann die miete selber bezahlst, also nicht vom hartz 4 amt ( jobcenter) bezahlt bekommst.

Wenn Du vom Jobcenter kein Wohnungszuschuß mehr brauchst, dann kannst Du hinziehen wo Du willst. Wenn Du aber weiter in Abhängigkeit vom Jobcenter leben willst, dann mußt Du Deinem Sachbearbeiter wohl gehörig Honig um den Bart schmieren, damit er Deine Absichten unterstützt. So ist das nun mal wenn man in Abhängigkeit vom Staat lebt, dann muß man ganz kleine Brötchen backen und immer schön lieb sein, gell!

Du musst den Leistungsträger über ALLE wesentlichen Veränderungen VORHER informieren.

Dazu gehören selbstverständlich Bewerbungen und erst Recht Umzüge.

Hast Du die Möglichkeit, KOMPLETT auf dem Leistungsbezug heraus zu kommen, besteht ebenfalls Deine Informationspflicht, hier könntest Du sogar verschiedene Zuschüsse vom Amt beantragen (Umzugsbeihilfe....).

Es ist immer gut, engen Kontakt mit der leistungsgewährenden Behörde zu halten.

Ich wünsche Dir alles Gute, und, dass Du den Leistungsbezug überwinden kannst.

Bedenke aber auch das Risiko, wenn es mit dem neuen Job aus irgendwelchen Gründen nicht klappt (Probezeit, mieser Arbeitgeber....).

Mache auf keinen Fall Schulden.

Du darfst umziehen, ohne um Erlaubnis zu fragen.

Du darfst im Leistugsbezug nicht umziehen, ohne es mitzuteilen.

Außerhalb eines Leistungsbezugs, kannst du machen, was du willst.