Darf man die letzte Miete einbehalten bis die Kaution zurück gezahlt ist?

9 Antworten

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Nein, die Kaution ist nicht zum Abwohnen da. Du läufst sogar Gefahr, daß der Vermieter ab dem 4.9.2011 ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet.

Der Mieter, der seinerseits unberechtigt die Aufrechnung z.B.mit der letzten Mietforderung erklärt, kommt in Zahlungsverzug.

Denn gem. § 387 BGB kann der Mieter gegenüber dem Vermieter die Aufrechnung nicht erklären, weil die Mietzahlung für den Sept. bereits am 3.9. fällig ist, die Rückzahlung der Kaution max. bis 6 Mon. nach Mietvertragsende. Der Mieter hat auch nicht das Recht die Rückzahlung der Kaution vor Mietvertragsende zu fordern. Aufrechnen kann man Forderungen nur, wenn sie unstrittig und jeweils zur Zahlung fällig sind.

Ist das erlaubt die letzte Miete einzubehalten bis die Kaution zurück ist?

Nein. Miete + BK sind bis zum ende des Mietvertrages zu zahlen.

Der VM kann die Kaution so lange einbehalten bis die letzte Miete gezahlt ist bzw. damit verrechnen. Dazu hat er bis 6 Monate Zeit. Dann kann er auch noch einen Teil für noch ausstehende BK-Abrechnung(en), falls Nachzahlungen zu erwarten sind, einbehalten.

In der Zwischenzeit könnte er schon mal einen Mahnbescheid bei Gericht erlassen.

Nein. Die Miete und die Kaution haben nichts miteinander zu tun. Die Miete zahlst du, um die Räuimlichkeiten nutzen zu dürfen (und du darfst sie ja auch im September nutzen), die Kaution dient der Sicherheit des Vermieters, dass auch nach Auszug anfallende Kosten (Renovierung, Energie) gedeckt sind.

Nein, es ist nicht erlaubt die Kaution "abzuwohnen" - auch nicht teilweise! Du riskierst einen Mahnbescheid mit entsprechenden Kosten - oder Zahlungsklage -, die du dann zusätzlich zu tragen hättest!

Nein. Die Kaution wird auch nicht zwangsläufig direkt beim Auszug zurückgegeben.

Ich glaube, bis zu sechs Monaten kann der Vermieter sich damit Zeit lassen.

Sobald das Übergabeprotokoll gefertigt ist und dort keine Beanstandungen drinnen stehen, gibt es kein Recht mehr die Kaution einzubehalten.

@Stinkerwue

doch, zur Deckung evtl. Nebenkostennachzahlungen.

@Stinkerwue

Das ist so nicht ganz richtig. Es können sich "versteckte Mängel" noch offenbaren, die erst beim Nachmieter ans Tageslicht kommen. Daher hat der Vermieter durchaus noch eine Prüfungszeit, max. 6 Monate nach Beendigung bzw. Übergabe der Wohnung. Außerdem kann er einen angemessenen Betrag für NK oder Heizungsnachzahlung einbehalten, sofern sich bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat.

@Stinkerwue

Sobald das Übergabeprotokoll gefertigt ist und dort keine Beanstandungen drinnen stehen, gibt es kein Recht mehr die Kaution einzubehalten.

Doch. Offene Forderungen oder ausstehende BK-Abrechnungen bei denen Nachzahlungen zu erwarten sind.