Muss ich Belege bringen, was ich mit Geld für Erstausstattung getan habe?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II). Anders bei Zusätzliche Leistung für die Schule nach § 24a SGB II. Hier wird explizit im S. 4 in begründeten Einzelfällen darauf verwiesen.

Zitat aus: http://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/71012-beleg-erstausstattung.html

Lies mal dort weiter.

Es kann verlangt werden, also solltest Du Dir die Zettelchen aufheben. Jedoch wird es wie es aussieht eher nicht verlangt. Es ist ja nicht schlimm, wenn Du alle Kassenbelege und Quittungen in einen Umschlag packst und zu Deinen Papieren legst.

Es ist einfach von Vorteil wenn du Quittungen vorlegen kannst und somit den überwiegenden Teil deiner Ausgaben belegen kannst.

Die Kommunen handeln da vollkommen individuell.

"quietscheratsch" hat vollkommen richtig geschrieben das es verlangt werden kann. Das bedeutet aber nicht das du für alles eine Quittung haben musst, bis auf den letzten Euro.

Du bist angehalten dir das Inventar so günstig wie möglich zu beschaffen. Daher kannst du z.B. auch auf Flohmärkten, bei Haushaltsauflösungen und anderen Gelegenheiten etwas kaufen. Und dort gibt es keine Quittungen.

Ich betreue eine Reihe von ALG II Beziehern. Und habe festgestellt das es auch auf den Sachbearbeiter an kommt. Wenn der dich kennt und ein positives Bild von dir hat, kontrolliert er nichts. Und der nächste Sachbearbeiter mit dem gleichen Fall will alle Quittungen sehen. Und ein dritter Sachbearbeiter meldet sich zum Hausbesuch an um die Sache zu prüfen. Da Quittungen noch lange nicht belegen das du die Sachen tatsächlich erworben hast.

So habe ich es erlebt das Bezieher 1000,- € und mehr, bekommen haben, in Barüberweisung. Und mussten nichts belegen. Und bei anderen wollte man Theater machen weil 30,- € oder 50,- € nicht belegt werden konnten.

Auf der anderen Seite ist die Praxis der Kontrolle nicht falsch. Es gibt ebenso Fälle, wo der Leistungsempfänger das ganze Geld verbraten hat. Er brauchte aber die Erstausstattung. Und das Amt musste ihm dann nochmals die Erstausstattung als Darlehen gewähren.

Oder der Leistungsempfänger hat über Freunde, Bekannte, Verwandte, so weit alles bekommen was er braucht. Kostenlos. Und hat sich dann von anderen Personen Quittungen geben lassen, für alle möglichen Dinge. Und konnte so "exakt" nachweisen das er das Geld für die Erstausstattung verwendet hat.

Es ist eben schwierig bei den Leistungen nach dem SGB II.

Im Regelsatz sind z.B. auch Beträge enthalten für Bekleidung. Daher gibt es kein Bekleidungsgeld. Dies ist aber auch nicht generell der Fall.

Treten aussergewöhnliche Umstände ein, die eine Anschaffung von Bekleidung erforderlich machen. Dann hat der Leistungsträger hier diese Sachleistung zu genehmigen.

Beispiele:

Eine stark übergewichtige Person tut etwas für ihre Gesundheit und erreicht es überproportional ab zu nehmen. Auf Grund dessen passen ihr sämtliche Kleidungsstücke nicht mehr.

Oder der umgekehrte Fall. Auf Grund einer Erkrankung nimmt eine Person überproportional dazu. Da Medikamente hier eine beeinflussende Wirkung haben.

Und soweit es Erstausstattung betrifft, wird oft gesagt: "Die bekommst du nur einmal". Das stimmt so aber auch nicht ganz. Denn erforderliche Ersatzausstattungen können insbesondere bei Gebrauchtgeräten nach kurzer Zeit eintreten.

Ebenso sind Verschleis und andere Umstände zu berücksichtigen.

Mit diesen Hinweisen möchte ich nur verdeutlichen das man nicht generell sagen kann was erforderlich ist, oder nicht. Sondern der Leistungsträger hat den individuellen Fall zu beurteilen.

Daher ist nach dem SGB II lediglich der Leistungssatz pro Person (dem Alter entsprechend) gestaffelt. Und die Vorgaben bezüglich der Wohnfläche sind fest geregelt. Der angemessene Mietpreis ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Sämtliche anderen Bedingungen und Leistungen nach dem SGB II sind individuell auf den Leistungsbezieher ab zu stimmen.

Daher bin ich immer ein wenig verärgert, wenn hier geschrieben wird: Du bekommst ....... Und dann werden konkrete Zahlen benannt.

Oder bezüglich der Arbeitsvermittlung: "Du musst .........."

  • dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen

  • ... Berwerbungen schreiben

  • jede Tätigkeit annehmen

  • Ortsabwesenheit melden

usw. usw.

Das ist so nicht ganz richtig. Auch hier ist der individuelle Fall zu beachten und dem ist nach zu kommen.

Vom Grundsätzlichen her gelten viele Sachen für die meisten Leistungsbezieher. Aber generell ist der Einzelfall zu berücksichtigen.

Und so kann es z.B. bezüglich der Arbeitsvermittlung sein, das ein Leistungsbezieher vollkommen aus diesem Bereich heraus genommen wird und von allen Bestimmungen dazu entbunden ist.

Ich kann daher nur jedem raten seine Anliegen mit dem Sachbearbeiter zu besprechen. Und sich ggf auch nicht vom Sachbearbeiter darauf verweisen zu lassen, das die Regeln des SGB II generell auf jeden Bezieher an zu wenden sind.

lamenga 
Fragesteller
 13.07.2011, 16:50

Oh, vielen Dank für die ausführliche Antwort, da war ich wohl etwas zu vorschnell mit der hilfreichsten Antwort... geb dir "ersatzweise" ein Kompliment ;-)

Also was lernen wir daraus: Man sollte es sich nicht bei seinem Sachbearbeiter verscherzen...

Grüße lamenga

Shaina  25.10.2011, 22:50
@lamenga

So ganz stimmt das nicht...

Ich beziehe Hartz IV, wohne in einer eigenen Wohnung,

  • stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung,

  • nehme nicht jede Tätigkeit an,

  • schreibe keine Bewerbungen

und

  • melde keine Ortsabwesenheit.

Na, was bin ich wohl? ;-)

Schülerin, you got it! Also bitte nicht immer pauschalisieren...

Offenbar stellt du hier eine hypotetische Frage, die nicht beantwortet werden kann. Jede Kommune kann für sich entscheiden, wie dieses praxisstiert werden kann.

Wer sagt denn, dass dein Jobcenter dir Bargeld zum Erwerb der Erstausstattung aushändigt?

Mit Bescheiderteilung werden dir die entsprechenden „Spielregeln“ übersandt.

Ja bist du. Bei mir waren es damals zwei Monate, bis ich ein Schreiben der, damals noch ARGE im Briefkasten hatte, in dem es um die Einreichung der Belege ging.

MfG NonVeg

Ich denke mal ja, bei uns war das auch so. Ich würde sie auf jeden Fall vorsichtshalber aufheben, sie wollen bestimmt wissen, wofür das Geld ausgegeben wurde.