Muß ich beim Gas-Anbieterwechsel den Bonus an die Mieter weitergeben?

3 Antworten

Du solltest deinen Mietern den Preis berechnen, den du bezahlst. Will heißen, den Bonus weitergeben. Alles andre sehe ich als ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 BGB zu deren Herausghabe du verpflichtet bist. Hinzu kommt, dass deine Mieter das Recht haben, in deine Lieferverträge bzw. Rechnungen Einsicht zu nehmen. Spätestens dann käme deine Schummelei heraus.

Selbstverständlich gibt man den Bonus weiter. Wir schließen grundsätzlich nur Verträge mit Mindestlaufzeit 1 Jahr, geben den Bonus weiter und verwahren uns ansonsten gegen jegliche Einmischung, was die Gaslieferverträge anbelangt. Denn sonst könnte alle paar Monate einer daher kommen und meinen, er hätte jetzt ein noch günstigeres Angebot gefunden. Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird beachtet und wenn dadurch günstige Heizkosten zustande kommen, ist das in jedem Fall ein Vorteil bei der nächsten Neuvermietung oder Mieterhöhung.

Lass es auf dein Konto gehn und sags einfach keinem 😀