Was passiert, wenn ein Mieter bereits Monate vor dem Auszug seine Energieverträge kündigt?
Ein Mieter mit etwas krimineller Energie kündigt bereits mehere Monate vor seinem Auszug die Verträge bei Gas- und Stromlieferant.
Was wird passieren?
Falls das eine Rolle spielen könnte - eine Mietkaution gibt es nicht bzw. wird sie bereits durch Mängel bei der Übergabe aufgebraucht.
7 Antworten
Hi,
da passiert nicht viel.
Grundsätzlich ist es gesetzlich so geregelt, das nach Beendigung eines Stromliefervertrages mit Lieferant xy der Grundversorger (z.B. Stadtwerke) die Versorgung der Wohnung mit Strom und Gas der Wohnung sicherstellen müssen. => Strom und Gas werden nie abgeschaltet (ausser bei Zahlungsverzug!).
Wann ein Mieter seinen Stromvertrag kündigt ist völlig unrelevant. Er wird dann automatisch Kunde beim Grundversorger im Basistarif und muss dort bezahlen. - Wenn er früh zum Datum x kündigt, kann er seine Kündigungsfrist nicht versäumen, und der Versorger hat genug Vorlaufzeit.
Wenn er auszieht, ist das Datum der Schlüsselübergabe entscheidend! - Ab dann (Zählerstand im Übergabeprotokoll!) ist der der Vermieter/Eigentümer automatisch Kunde des Grundversorgers im Basistarif, wenn er keinen eigenen Vertrag abschließt. Einen Leerstand kann und darf er nicht auf seine Mieter abwälzen. - Sollten neue Mieter einziehen, sind die in der Pflicht.
Strom- und Gasverträge sind unabhängig vom Mietvertrag und jur. eigenständige Verträge. Da hat der Eigentümer während der Mietdauer nichts mit zu tun. Sollten also noch Forderungen offen sein, muss die der EVU beim Mieter selbst einklagen. Er kann den Vermieter nicht in die Haftung nehmen.
Ich würde in diesem konkreten Fall des Fragestellers dem EVU mitteilen, dass ich als Vermieter die Versorgung nicht übernehme und die sich an den Mieter halten sollen.
Wichtig zu Wissen für den Vermieter ist, dass die Grundgebühren für die bereitgestellte Energie vom Grundversorger (EVU) dem jeweiligen Kunden berechnet wird. Es wird ja meistens gedacht "egal, kein Verbrauch = keine Kosten". Das ist aber falsch.
Ich habe früher immer die Kunden beim EVU bereits mit Auszugsdatum als Mieter abgemeldet und mich als Vermieter angemeldet. Bis ich herausfand, dass das EVU nach Tagen diese Grundgebühren abrechnet. Wenn also die Wohnung bis zum 30.06.XX per Vertrag und Kündigung gemietet ist, der Mieter aber die Wohnung bereits zum 15.06.XX verlässt, zahlt der Vermieter für den Rest des Monats die Verbrauchskosten und die Grundgebühr.
Da die Grundgebühr nicht niedrig ist habe ich mich entschlossen, das nicht mehr zu machen. Der Mieter muss dann gegebenenfalls halt noch einmal anreisen um die Wohnung zum Vertragsende zu übergeben.
Ich werde diesen Umstand zukünftig auch bereits im Mietvertrag vereinbaren, nämlich dass die Kosten der Grundversorgung vom Mieter bis zum Vertragsende zu tragen sind.
Für seine Verträge mit den Versorgern ist der Mieter selbst verantwortlich.
Die Lieferung wird eben gesperrt. Dann muss der Vermieter nur darauf achten, dass er sich die notwendige Energie nicht von anderen Bewohnern stiehlt.
das ist ne ganz einfache kiste, sobald ein Mieter wegen auszuges kündigt, übernimmt der Grundversorger und schickt die rechnung an den vermieter.
ein guter, verantwortnungsvoller vermieter, wird in dem fall parallel den grundversorger informiren, eventuell eingezogenes Geld rückbuchen lassen und den Mieter unverzüglich wegen betruges anzeigen.
mit ein bisschen glück wird der zukünfitge exmieter dann da einzeien, wo kein strom und gas bezahlt werden muss, aber dafür geht um 7 das licht automatisch aus.
lg, Anna
Der Grundversorger übernimmt wieder. Ist bissel teurer. Wird seine Rechnung wahrscheinlich an den Eigentümer schicken.