Muss ich bei Änderung meines Energieberaters den Kfw55 nochmal beantragen?
Hallo, wir haben ein Grundstück gekauft und erwarten jetzt die Baugenehmigung für das Haus. Parallel zur Baugenehmigung hatten wir im Sommer 2021 bereits einen Baukredit beantragt der auch einen Kfw55 beinhaltet. Dieser Baukredit mit dem Kfw55 wurde auch genehmigt und ist bereits zur Abrufungder Kreditsummme. Damals war unser Energieberater und die Baufirma eine andere. Meine Frage ist muss man eine Änderung des Energieberaters sowie Baufirma bei der Bank melden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
2 Antworten
Hallole. Ich kenne die Antwort zwar nicht genau, aber der Antrag wurde gestellt und befürwortet bzw. der Zuschuss wurde bestätigt. Daran ändert sich nichts. Du solltest nur hergehen, und der KfW die Änderung mitteilen, damit hier keine Mißverständnisse beim Abruf des Kredites aufkommen. Denn der Energieberater muß bestätigen. Wenn Du der KfW die Änderung mitteilst, bitte um Bestätigung. Sicher ist sicher. Übrigens: Eine Änderung der Kreditsumme ist nicht möglich, mehr geht nicht - weniger immer.-
MfG Gruuscht
Du weißt schon, dass die Kfw-Bank nichts mehr bezuschusst...?
Wenn alles bereits genehmigt ist und der Kredit (wie Du schreibst) schon auf Abruf bereit liegt - was gibt es denn da noch zu tun?
Du musst die Vorgaben in Sachen Dämmung und Energie-Ersparnis erfüllen.
Wer das letztendlich durchführt, spielt keine Rolle, solange es fachgemäß ausgeführt wird und den Anforderungen entspricht.
Hi, vielen Dank für deine Antwort, weißt du vielleicht wo ich das nachlesen kann, dass es keine Rolle spielt wer die fachgemäße durchführung der Dämmung und Energie-Ersparnis macht?
Wenn Deine "neue Firma" ein konzessionierter Fachbetrieb ist in dem Gewerbe, wo sie tätig ist, dann sind durch die Firmierung und Konzession bereits die Zulassungen erteilt, dass diese Firma solche Arbeiten durchführen kann und darf.
In Deutschland darf sich niemand ein Schild an die Tür nageln und sagen "Ab heute bin ich Energieberater" - als Beispiel.
Ich muss für diesen Beruf qualifiziert sein, habe ein entsprechendes Unternehmen, geprüft, lizensiert und eingetragen usw.
Wenn ein solches Unternehmen seine Leistungen erbringt, dann kann und darf man davon ausgehen, dass sich stets an die Vorgaben hält - weil es ja ein qualifizierter Fachbetrieb ist.
Die Richtlinien gemäß KfW stehen fest und dieses Unternehmen muss die Vorgaben erfüllen.
Da ist es egal, wer den Antrag gestellt hat.
Es hätte ja ebenso gut sein können, dass Unternehmen A nicht mehr existent ist (pleite) und das Bauvorhaben nicht abgeschlossen ist.
Da kann man ja nicht unter dem Motto "Pech gehabt" alles wieder abreißen und noch mal von vorne anfangen.
Ebenso könntest Du Dein Auto zu Werkstatt A bringen, wo der TÜV Mängel feststellt und zur Erteilung der Plakette einige Reparaturen zur Bedingung macht. Dann könnte diese Reparaturen auch Werkstatt B ausführen und dort nachprüfen lassen.
Wichtig ist wie gesagt: Die Vorgaben in Sachen Dämmstärke, Fenster, Energie-Einsparungen sind am Ende erfüllt und bestätigt.
Wenn Du Dein Gewissen beruhigen willst, dann such den Vertrag raus und schick eine Info an die KfW-Bank, dass Du ein anderes Unternehmen (Name...) mit der Fertigstellung der Arbeiten beauftragt hast.
schon klar, aber wir haben bereits die Darlehenszusage bereits im Jahr 2021 abgeschlossen und mein Kenntnisstand ist, dass der Zuschuss dann gewährt wird. Es werden nur nicht neu eingereichte Anträge bzw. eingereichte aber noch nicht bearbeitet Anträge nicht mehr bezuschusst.