ist ein lageplan (grundstück) für eine Baugenehmigung entwurfsabhängig?

5 Antworten

Man bestellt zunächst mal eine Katasterkarte im Maßstab 1:1000. Diese sollte nicht älter sein als 6 Monate. Hieraus fertigt der Planer den Lageplan im Maßstab 1:500 mit den vorhandenen und neu geplanten Gebäuden (unterschiedlich schraffiert). So ist es jedenfalls im Saarland.

Danke, dann ist das ja wirklich murks was der Architekt erzählt. Die Katasterkarte ändert sich ja nun nicht mit dem Entwurf. Allerdings ist der alte schon älter Lageplan ja schon älter.

@klarissaneugier

Das ist nur Murks, wenn das alte und das neue Bauvorhaben ganz gleich sind... s.o.

Die Bauvorlagenverordnung (sowie die dazugehörige Verwaltungsvorschrift) ist Länderrecht. Es kommt als darauf an, was in der eurigen konkret steht. Aber üblicherweise ist ein amtlicher Lageplan tatsächlich entwurfsabhängig und Dein Architekt hat Recht. Die Frage ist, ob der Planinhalt tatsächlich 100% mit dem jetzigen BV übereinstimmt. Wenn Du jetzt z.B. nur einen Dachausbau machst, muß Dein Haus als Bestand dargestellt werden. Das verlangt eine andere Schraffur als die Darstellung als Neubau. Für welches BV wurde der Lageplan den vorher genutzt und wie alt ist er?

Normalerweise ist aber Dein Architekt genau der richtige Ansprechpartner für solche Probleme. Daß Du ihm in dieser Hinsicht nicht vertraust, ist bemerkenswert. Vielleicht solltest Du Dir noch mal überlegen, ob Du wirklich mit ihm bauen willst.

Ja.

Erstens muss im Lageplan der Entwurf maßstabsgerecht und vermasst eingetragen werden und zweitens gibt es unterschiedliche Arten von "Lageplänen" in Abhängigkeit von der Rechtslage und der Art des Vorhabens (Abzeichnung der Flurkarte, beglaubigter Auszug aus der Flurkarte, Lageplan zum Bauantrag, mit amtl. Höhen etc.).

Und der Lageplan darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Das weiß aber alles der sowieso notwendige "bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser".

Aber in den Lageplan werden vom Architekten die Umrisse des geplanten Gebäudes mit den Nachbarabständen eingetragen! Also wenn das jetzige Bauvorhaben im Bezug auf Lage und Größe des Hauses nicht genau gleich ist wie das alte, dann brauchst du natürlich schon einen neuen Lageplan.

Ja aber es geht ja nur um einen Dachausbau, da ändert sich ja unten nicht der Grundriss. Das haus ist ja nicht größer geworden oder so :D

@klarissaneugier

Ja dann... allerdings habe ich auch gehört (so wie in den übrigen Antworten beschrieben) dass der Lageplan nicht älter als 6 Monate sein darf (das hängt damit zusammen, dass die Behörde sehen muss, welche Nachbarn betroffen sind, und deine Nachbargrundstücke könnten ja zB. in der Zwischenzeit unterteilt worden sein.) Wir geben jedenfalls auch bei Umbauten einen Lageplan ab.

Wenn du Sicherheit darüber haben willst und deinem Architekten nich vertraust, dann frag einfach bei der zuständigen Baubehörde nach.

Hallo,

ich habe die unteren Antworten nur flüchtig gelesen. Fakt ist, dass du für deinen Bauantrag einen zeitnahen Lageplan M 1:1000 brauchst, den du beim Vermessungsamt (in Bayern) oder beim Katasteramt gegen eine Gebühr bekommst. Dieser amtliche Lageplan ist dem Bauantrag immer beizufügen. Noch Fragen?

Es grüßt dich Klaus D. - Bauingenieur aus dem Fränkischen Seenland