muss ich als berufstätiger mieter auch während der arbeitszeit zum Schneeräumen nach hause fahren?

7 Antworten

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dantes  16.10.2009, 19:58

Sei mir nicht böse. Ich weiß, da steht "Versicherung" drüber. Aber wenn ich das lese, dann wird mir vor allem bei den letzten Absätzen ganz ganz schaurig. "Die Versicherung haftet in der Regel bei Fahrlässigkeit nicht,..." Uaaaah! Da beiß ich hier gerade in die Tischkante. Der Autor hat leider über Versicherungen keine Ahnung.

Kurz: Ja. Genau deshalb ist eine Private Haftpflichtversicherung und ggf. eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung so wichtig.

wenn du im mievertrag stehen hast das du die schneeräumung übernimmst muss du nach dem schneefall räumen. bist du verhindert,egal ob krank oder arbeit, solltest du einen ersatz für dich finden. die zeiten von wann bis wann sind in den gemeinden unterschiedlich geregelt.sollte etwas passieren bist du haftent.

wenn was passiert wird es teuer. du hast mietvertraglich diese pflichten übernommen und bist in der haftung. das ist völlig egal was du arbeitest weil du dafür sorge tragen musst.

Wenn man sich vertraglich zum Schneeräumen verpflichtet hat aber selber nicht kommen kann, dann muss man jemanden schicken (den man dafür ggf. bezahlen muss).